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12. Feb 2003 - Der Bundesrat lehnt eine Begünstigung bei der Mineralölsteuer auf Treibstoffen für den Antrieb von Last- und Baggerschiffen ab. In seiner heutigen Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) spricht sich der Bundesrat generell gegen Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen aus.
Triponez hatte in seiner Motion eine Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags verlangt, für den Fall, dass der Treibstoff für den Antrieb von Last- und Baggerschiffen verwendet werde.
Bis 1994, so hält der Bundesrat in seiner Antwort fest, wurde aufgrund des Zollrechts eine Begünstigung für Dieselöl gewährt, das in Baumaschinen, Lastschiffen und stationären Motoren verwendet wurde. Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt sei diese Begünstigung aufgehoben worden. Anlässlich der parlamentarischen Beratungen über das Mineralölsteuergesetz, mit welchem die damaligen Zölle auf Mineralölen auf den 1. Januar 1997 in Steuern umgewandelt worden seien, habe das Parlament die Wiedereinführung der aufgehobenen Begünstigungen abgelehnt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gründe für die Abschaffung der Steuerprivilegien im Jahr 1994 weiterhin gültig sind. Weiter hält der Bundesrat fest, dass nach dem Subventionsgesetz in der Regel auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten sei.
Auskunft: Stephan Hatz, Oberzolldirektion, Tel. 031/ 322 67 05
12. Feb 2003
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