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Bundesrat setzt Projektorganisation für NFA-Folgearbeiten ein

10. Dez 2002 - Eine aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzte Projektorganisation soll sich mit dem weiteren Vorgehen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) befassen. Sie ist heute vom Bundesrat eingesetzt worden, insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen Gesetzgebungsarbeiten, welche infolge der Verfassungsänderungen gemäss erster NFA-Botschaft notwendig sein werden. Seitens der Kantone übernimmt wiederum die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Federführung. Städte und Gemeinden sind in der Projektorganisation sowohl auf technischer als auch politischer Ebene vertreten. Der Bundesrat hat die Projektorganisation beauftragt, ihm bis 2004 einen Vernehmlassungsbericht vorzulegen.

Die Beratungen zu den Verfassungsmodifikationen und zum Bundesgesetz über den Finanzausgleich (erste NFA-Botschaft) werden zur Zeit in der nationalrätlichen NFA-Kommission durchgeführt, nachdem der Ständerat die Vorlage in der Herbstsession ohne Gegenstimmen verabschiedet hat. Aus heutiger Sicht kann damit gerechnet werden, dass die parlamentarischen Beratungen zur ersten Botschaft bis 2003 abgeschlossen sein dürften. Die obligatorische Volksabstimmung dürfte voraussichtlich im ersten Halbjahr 2004 stattfinden.



Um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen der ersten und zweiten NFA-Botschaft zu gewährleisten, sind Bund und Kantone übereingekommen, die Arbeiten zu den Ausführungsbestimmungen (zweite Botschaft) bereits im kommenden Jahr in Angriff zu nehmen. Die damit verbundenen Problemfelder sind zum Teil komplexer Natur und betreffen rund zwei Dutzend Bundesgesetze, was einen frühzeitigen Start der Gesetzgebungsarbeiten unumgänglich macht. Der Vernehmlassungsbericht muss dem Bundesrat bis 2004 vorgelegt werden. Der Bundesrat hat das EFD ferner beauftragt, ihm nach der Auswertung der Vernehmlassung (2. Jahreshälfte 2004) einen Zeitplan im Hinblick auf die zweite Botschaft vorzulegen. Ziel ist, dass die parlamentarischen Beratungen zu den Ausführungsbestimmungen im Verlaufe des Jahres 2005 in Angriff genommen werden können.



Die Projektorganisation umfasst ein politisches Steuerungsorgan, in welchem unter dem Vorsitz von Bundespräsident Kaspar Villiger die Kantone mit drei Vertreter/innen paritätisch Einsitz nehmen. Das Politische Steuerungsorgan hat namentlich die Aufgabe, die Schlussberichte der Projektgruppen, den Vernehmlassungsbericht sowie den Botschaftsentwurf zu Handen des Bundesrates zu verabschieden. Das sogenannte Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors EFV wird dem Politischen Steuerungsorgan Antrag stellen zu den Berichten der Projektgruppen, zum Entwurf des Vernehmlassungsberichts und der Botschaft und dabei eine erste politische Beurteilung vornehmen. Die eigentlichen Gesetzgebungsarbeiten erfolgen in technischen Projektgruppen.



Parallel zu diesen Arbeiten wird die KdK die notwendigen Folgearbeiten in den Kantonen forcieren. Dabei geht es namentlich darum, unmittelbar nach den Schlussabstimmungen im eidg. Parlament zur ersten Botschaft (2003) den Ratifizierungsprozess zur interkantonalen Rahmenvereinbarung in die Wege zu leiten sowie die Weiterentwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit generell voranzutreiben. Ziel ist, dass die Kantone bis zur Inkraftsetzung der gesamten NFA-Vorlage (aus heutiger Sicht nicht vor 2007) ihre Vorarbeiten soweit abgeschlossen haben, dass die NFA integral in Kraft gesetzt werden kann.



Meilensteine und Zeithorizont im Überblick



Meilensteine

Zeithorizont

 

Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft (Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich)

Sommer/Herbstsession 2003

Obligatorisches Referendum zu den NFA-Verfassungsnormen (1. Botschaft)

Erste Jahreshälfte 2004

Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge Verfassungsänderungen und Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts

2004

Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen

2. Jahreshälfte 2004

Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der parlamentarischen Beratungen

Im Verlaufe des Jahres 2005

Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform

Nicht vor 2007


Auskunft:
Gérard Wettstein (Bund): Tel. 031.322.97.61
Walter Moser (Kantone): Tel. 031.322.38.24


09. Dez 2002

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