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29. Nov 2002 - Der Bundesrat hat heute das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA angepasst. Er gibt damit der Paritätischen Kassenkommission mehr Einfluss bei der Anlagepolitik.
Im Verlauf des Herbstes 2002 hat sich die Kassenkommission von PUBLICA konstituiert. Um der Kassenkommission eine ihren Bedürfnissen entsprechende Zusammensetzung des Anlageausschusses zu ermöglichen und auch externe Fachleute beiziehen zu können, hat der Bundesrat das Anlagereglement angepasst. Im weiteren wird mittels der Änderung auch der bisherige provisorische Immobilienausschuss durch den Anlageausschuss abgelöst. Die geänderten Bestimmungen treten per 1. Januar 2003 in Kraft.
Auskunft:
Peter Düggeli, Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Tel: 031 323 41 91
29. Nov 2002
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