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Selbständigenstatus: Die Einsetzung einer Ombudsstelle ist gesetzlich zu regeln

29. Nov 2002 - Die Errichtung einer Ombudsstelle zur Klärung des Selbständigenstatus erfordert eine gesetzliche Regelung. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Michel Cina (CVP/VS). Nach der Zustimmung durch die Eidgenössischen Räte werde das Vernehmlassungsverfahren für eine entsprechende Vorlage eröffnet.

Cina hatte in einer Einfachen Anfrage vom 4. Oktober 2002 in Erfahrung bringen wollen, weshalb die vom Bundesrat befürwortete Ombudsstelle zur Klärung des Selbständigenstatus noch nicht geschaffen worden sei und wann damit gerechnet werden könne.



Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort an den Bericht über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht, den er dem Parlament am 14. November 2001 unterbreitet hatte. Darin sei von ihm die Schaffung einer besonderen Ombudsstelle vorgeschlagen worden. Sobald sich das Parlament für diese Variante und das entsprechende Bundesgesetz entschlossen habe, könne diese ihre Tätigkeit aufnehmen. Gegenwärtig stelle eine interdepartementale Arbeitsgruppe die gesetzliche Vorlage fertig, welche dem Bundesrat zur Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens unterbreitet werden soll.



Zudem verweist der Bundesrat auf weitere im erwähnten Bericht festgehaltene Massnahmen, welche für die Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit dienlich sind:



  • eine vermehrte Pflege des Meinungsaustauschs zwischen Behörden, welche die Einordnung einer bestimmten natürlichen Person als selbständig oder unselbständig erwerbstätig vorzunehmen haben;
  • eine verstärkte Tätigkeit der gemeinsamen Kommission AHV - Steuern sowie
  • das Weiterverfolgen des Projekts "Guichet Unique", welches Probleme der selbständigen Erwerbstätigkeit behandeln soll.


Auskunft:
Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 324 91 29



29. Nov 2002

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