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Jahresversammlung 2002 der Bretton-Woods-Institutionen

20. Sep 2002 - Am 28. und 29. September findet in Washington die gemeinsame Jahresversammlung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe statt. Im Zentrum des Interesses stehen dabei die Sitzungen der Beratungsgremien der beiden Bretton-Woods-Institutionen, des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses (IMFC) sowie des Entwicklungsausschusses. Zur Abstimmung ihrer Positionen treffen sich Vertreter der elf wichtigsten Industrieländer (G-10) am 27. September. Vorgängig findet am 24. und 25. September in Neuenburg eine Vorbereitungssitzung der schweizerischen Stimmrechtsgruppe statt.

Dieses Jahr kommen Finanzminister, Notenbankgouverneure und andere Vertreter der schweizerischen Stimmrechtsgruppe auf Einladung der Schweiz in Neuenburg zu einer zweitägigen Sitzung zusammen. Das Treffen markiert das 10-jährige Bestehen der Stimmrechtsgruppe, welche die Schweiz seit ihrem Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen anführt. Die Gruppe umfasst Aserbaidschan, Kirgisistan, Polen, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und die Bundesrepublik Jugoslawien. Das ausgedehnte Format der Sitzung bietet Gelegenheit zu intensiven Kontakten und dient der Stärkung des Zusammenhalts der Gruppe. In einem dreiteiligen Seminar werden zudem die Themen Privatisierung und Wirtschaftsreformen sowie die Rolle der internationalen Finanzinstitutionen behandelt. Die einzelnen Länder, welche unterschiedliche Fortschritte in ihren Reformbestrebungen aufweisen, sollen die Möglichkeit zu einem fruchtbaren Erfahrungsaustausch haben. Von Neuenburg reisen die Länderdelegationen weiter zur Jahrestagung nach Washington.



Im IMFC werden die Finanzminister und Notenbankgouverneure über den Zustand der Weltwirtschaft beraten und die Verstärkung des IWF-Dispositivs zur Vorbeugung und Lösung von Finanzkrisen diskutieren. Ein wichtiger Punkt der Tagesordnung ist die Weiterentwicklung des IWF-Vorschlags für die Schaffung einer Insolvenzordnung für zahlungsunfähige Staaten. Im IWF wurden die Grundlagen für ein institutionalisiertes Konkursverfahren erarbeitet, in dem eine internationale Schiedsinstanz über eine ordentliche und rasche Schuldenrestrukturierung wachen soll. Die G-10 leistete wichtige Vorarbeiten für die Einführung von sogenannten Kollektivverhandlungsklauseln in Schuldverträgen. Diese Klauseln sollen eine dezentrale Entscheidfindung bei einer Neuverhandlung von Schulden vereinfachen.



Das globale Entschuldungsprogramm für arme Länder (Heavily Indebted Poor Countries Initiative – HIPC) ist Gegenstand der Beratungen sowohl des IMFC wie des Entwicklungsausschusses. Insbesondere diskutieren die Minister, wie die Nachhaltigkeit der Entschuldung von HIPC-Ländern gewährleistet und die Finanzierung des Programms gesichert werden kann. Angesichts der allgemeinen Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums und sinkender Rohstoffpreise scheint das Ziel einer nachhaltigen Entschuldung der ärmsten Länder in Frage gestellt.



Ein weiterer Schwerpunkt im Entwicklungsausschuss ist die Umsetzung des Konsens’ der UNO-Konferenz in Monterrey (Mexiko). Der Konsens von Monterrey fordert die verstärkte Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, die zur eigenständigen, nachhaltigen Entwicklung führt. Dabei sind auch die Entwicklungsländer gefordert, die insbesondere entsprechende Anpassungen der eigenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungenvornehmen müssen. Um die Milleniums-Ziele zu erreichen, müssen aber auch die Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit massiv erhöht und der Zugang zu den Märkten der Industrieländer verbessert werden.



Die Schweizerische Delegation umfasst Bundespräsident Kaspar Villiger (Delegationsleiter) und Bundesrat Pascal Couchepin sowie Jean-Pierre Roth, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank. Die Jahrestagung bietet wie immer Gelegenheit zu Kontakten mit Vertretern des IWF, der Weltbankgruppe und anderer Mitgliedsländer.



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20. Sep 2002

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