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Änderung des TIR-Zollübereinkommens

08. Mär 2002 - Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zollübereinkommens TIR (internationaler Strassentransport) zugestimmt. Dieses Übereinkommen regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments den Warentransport auf der Strasse.


Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 ist das TIR-Übereinkommen immer an die neusten internationalen Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, die solche Transporte durchführen, angepasst worden. Die heute angenommene Änderung, die rein technischer und formeller Natur ist, strebt für den Gütertransport im Rahmen von TIR-Sendungen die Zulassung von Fahrzeugen und Behältern an, die mit Gleitplanen versehen sind. Die Änderung erstreckt sich auch auf gewisse Spezialfahrzeuge für den Strassen-Schwerverkehr.


Auskunft:
Georges-Henri Bauer, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 17
Otto Felix, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 19


8. März 2002

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