Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

zur Druckversion Drucken | Teilen: Icon Facebook Icon Twitter Icon Google+ Icon LinkedIn 


Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland

13. Mär 2002 - Ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland vom 11. August 1971 ist am 12. März 2002 in Bern vom Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Urs Ursprung, und dem deutschen Botschafter, Reinhard Hilger, unterzeichnet worden. Die wichtigen Elemente dieses Protokolls sind die vollständige Entlastung der Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von Quellensteuern sowie eine Erweiterung des zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs in Fällen von Steuerbetrug. Damit konnte ein Durchbruch in wichtigen steuerlichen Fragen erreicht werden, die jahrelang zwischen beiden Staaten strittig waren.

Ziel der Schweiz ist es, alle Doppelbesteuerungsabkommen mit EU-Mitgliedsstaaten an die sogenannte EU-Mutter-Tochterrichtlinie anzupassen, um damit Konkurrenznachteile für schweizerische, grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu beseitigen und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort zu stärken. Diesem Ziel ist die Schweiz nun einen wichtigen Schritt näher gekommen.

Was die neu vereinbarte Amtshilfebestimmung angeht, so ist sie mit jener vergleichbar, die im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika gilt.

Das Protokoll wird mit einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu genehmigen.

Auskunft:
Robert Waldburger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 71 36
Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 71 57

13. März 2002

Zurück zur Übersicht Medienmitteilungen bis 2004

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche


Folgen Sie uns: Icon Facebook 

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
info@gs-efd.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/archiv/01325/index.html?lang=de