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20. Feb 2002 - Die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ist heute vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet worden. Die Änderung bedeutet keine unmittelbare Steuererhöhung. Sie bezweckt vielmehr, dem Bundesrat erneut eine Steuererhöhungskompetenz einzuräumen und ihm damit Handlungsspielraum, Flexibilität und Aktionsfreiheit im Bereich der Tabaksteuerpolitik zu erhalten.
Der Bundesrat verfolgt seit Jahren das Ziel, dem Bund mit Tabaksteuer-erhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen und die schweizerische Tabak-steuerbelastung in moderaten Schritten dem EU-Mindestniveau anzunähern. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die Ergänzungsleistungen eingesetzt.
Die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer ist demnächst ausgeschöpft. Sie reicht noch für einen Steuer-Preisschritt von 10 Rappen je Päckli.
Mit der letzten Steuererhöhung nach alter Kompetenz würde der Preis der meistverkauften Sorte von Fr. 4.80 auf Fr. 4.90 je Päckli und die Tabaksteuer-belastung von derzeit 51,33 Prozent auf 52,18 Prozent des Kleinhandelspreises steigen (EU- Mindestbelastung 57 Prozent).
Ausgehend von einem Zigarettenpreis von Fr. 4.90 je Päckli und unter Annahme gleichbleibender Einflussfaktoren (keine Mehrwertsteuererhöhungen und keine Preiserhöhungen der Industrie) führt eine Heraufsetzung der Steuerbelastung auf mindestens 57 Prozent zu einer Preisanhebung um 70 Rappen, d.h. auf Fr. 5.60 je Päckli. Daraus resultierten bei unveränderten Verkäufen Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Franken (Tabak- und Mehrwertsteuer).
Die Vorlage ist nicht unumstritten. Die Branche, die der Branche nahestehenden Organisationen, eine Vielzahl von Verbänden sowie 25 Kantone sind zwar mit einer neuen Steuererhöhungskompetenz des Bundesrates von 50 Prozent einverstanden. Die Tabakpräventionsorganisationen, das Groupement romand des services de santé publique (GRSP) sowie ein Kanton fordern indessen massivere Steuererhöhungen als bisher (konkret: 2 mal 80 Rappen je Päckli) sowie die Schaffung eines Tabakpräventionsfonds.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Forderung nach massiven Steuer-erhöhungen abzulehnen, damit er seine bisherige Steuerpolitik weiter-führen kann. Ebenso empfiehlt er, die Tabakprävention weiterhin aus den allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren, weil die Schaffung eines Tabakpräventionsfonds eine Verfassungsänderung bedingen würde.
Auskunft: Fritz Weber, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 79
20. Februar 2002
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