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25. Feb 2002 - Das gemeinsame Ziel der EU und der Schweiz im Bereich der Betrugsbekämpfung ist es, ein rasch realisierbares und effizientes Abkommen zu vereinbaren. In den bisherigen vier Verhandlungsrunden blieben namentlich bezüglich des Geltungsbereichs Differenzen bestehen. Um den Delegationen im Hinblick auf eine Annäherung der Standpunkte die fundierte Klärung technischer und rechtlicher Fragen zu ermöglichen, wurde die für Dienstag 26. Februar 2002 in Bern vorgesehene Verhandlungsrunde auf Wunsch der EU-Seite und im Einvernehmen beider Delegationsleiter auf den 15. März 2002 verschoben.
Auskunft: Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor (Tel. 031 322 65 01)
25. Februar 2002
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