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Kein Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen

05. Sep 2001 - Unternehmungen, die Sozialdumping betreiben, sollen nicht von Bundesaufträgen profitieren dürfen. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort zu einer Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) fest. Einen generellen Ausschluss von Unternehmen, die Arbeit auf Abruf praktizieren, erachtet der Bundesrat aber als unverhältnismässig und beantragt darum, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Nationalrätin Franziska Teuscher und 32 Mitunterzeichnende haben den Bundesrat in der Motion "Keine Vergabe von Aufträgen auf Kosten des Personals"aufgefordert, das Submissionsrecht zu ändern. Unternehmen, die Personal auf Abruf beschäftigen, sollen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Der Bundesrat hält in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme fest, dass er damit einverstanden ist, dass bei der Vergabe von Aufträgen des Bundes keine Unternehmungen berücksichtigt werden dürfen, die Sozial- oder Lohndumping betreiben. Dies ist im geltenden Beschaffungsrecht festgeschrieben. Der Bundesrat betont aber auch, dass nur jene Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschliessen sind, die gegen gesetzliche oder gesamtarbeitsvertraglich verankerte Schutzbestimmungen verstossen oder die - wo solche fehlen - in stossender Weise von den orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen abweichen.

Die Arbeit auf Abruf ist aber nach geltendem Recht zulässig, soweit dabei nicht das Betriebsrisiko oder das wirtschaftliche Risiko auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wird. Einen generellen Ausschluss von Unternehmen, die Arbeit auf Abruf praktizieren, erachtet der Bundesrat deshalb als eine unverhältnismässige und ungeeignete Massnahme zur Abwehr von Sozialdumping.

Auskunft:
Elisabeth Vogt, Beschaffungskommission des Bundes (BKB/BBL), Tel 031 322 38 50, Informationsdienst BBL, 031 325 50 03


5. September 2001

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