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Internationale Zusammenarbeit bei der Finanzmarktüberwachung

12. Sep 2001 - Der technische Fortschritt und der Trend zu grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen machen eine internationale Zusammenarbeit bei der Finanzmarktüberwachung und eine gewisse materielle Harmonisierung der Aufsichtsbestimmungen unentbehrlich. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE).

Spielmann hatte mit seiner Interpellation insbesondere wissen wollen, welche Schweizer Gesetze und Praktiken wesentlich auf amerikanische Rechtsvorstellungen zurück gingen. Dazu hält der Bundesrat in seiner heute erteilten Antwort fest, grosse Anbieter von Finanzdienstleistungen seien verstärkt grenzüberschreitend oder sogar weltweit tätig. Im Weiteren sei eine vermehrte Kooperation zwischen Finanzdienstleistern mit unterschiedlichen Kerngeschäften festzustellen („Allfinanz“). Schliesslich führen auch der technische Fortschritt und die hohe Innovationsfähigkeit der Finanzbranche zu immer neuen Herausforderungen für die Finanzmarktregulierung.

Diese Entwicklungen, insbesondere der Trend zu grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen, machen nach Auffassung des Bundesrates eine internationale Zusammenarbeit bei der Finanzmarktüberwachung und eine gewisse materielle Harmonisierung der Aufsichtsbestimmungen unentbehrlich. Die allgemein anerkannten Standards würden durch verschiedene internationale Gremien in der Form von Empfehlungen erlassen. Wichtige internationale Gremien seien beispielsweise der Basler Ausschuss für Bankaufsicht, die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und die International Association of Insurance Supervisors (IAIS). Die Schweiz sei in den vorerwähnten Gremien als Mitglied vertreten und an der Erarbeitung der internationalen Standards aktiv beteiligt.

Auskunft:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 60 18

12. September 2001

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