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29. Jun 2001 - Bei allen Zollstellen und in Reisebüros liegen Merkblätter auf, die alles Wissenswerte über die Zollabfertigung bei der Rückkehr aus den Ferien oder bei Einkäufen im Ausland enthalten.
Bei allen Zollstellen und in Reisebüros liegen Merkblätter auf, die alles Wissenswerte über die Zollabfertigung bei der Rückkehr aus den Ferien oder bei Einkäufen im Ausland enthalten.
Was ist zollfrei?
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Alkohol: 2 Liter bis 15 Vol. % und 1 Liter über 15 Vol. %
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Tabak: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak
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Souvenirs/Geschenke: bis 200 Franken
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weitere Waren: bis 100 Franken
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Proviant: für den Reisetag.
Vorbehalten sind Einschränkungen im grenznahen Verkehr.
Wer mehr bringt
Häufig werden im Ausland Waren eingekauft, die bei der Einfuhr zu verzollen bzw. zu versteuern sind. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Produkten ist teils mit hohen Zöllen zu rechnen. Ein Prospekte-Sortiment des Schweizer Zolls zeigt auf, was möglich ist und wie hoch die Abgaben für Wein, Pflanzen, Fleisch usw. sind. Über Lebensmitteleinkäufe geben die Zollkreisdirektionen gerne Auskunft.
Zu beachten
Hunde und Katzen dürfen nur gegen Vorlage eines tierärztlichen Zeugnisses, wonach das Tier gegen Tollwut geimpft ist, ein- bzw. wiedereingeführt werden.
Das Artenschutz-Abkommen strebt den Schutz gefährdeter oder bedrohter Tiere und Pflanzen an und verbietet die Einfuhr von Krokodillederhandtaschen, Gürtel aus Elefantenleder, Elfenbeinschnitzereien usw. Im Zweifelsfall empfehlen wir, auf den Kauf solcher Souvenirs zu verzichten.
Internet
Unter der Rubrik «Reisen + Einkaufen» figurieren die teils detaillierten Angaben der Merkblätter auch im Web-Eintrag des Schweizer Zolls unter www.zoll.admin.ch
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
| Zollkreis-direktionen | Tel.Nr. | Fax-Nr. | |
| Basel | 061/287111 | 061/2871313 | kdbs.zentrale-@ezv.admin.ch |
| Schaffhausen | 052/6331111 | 052/6331122 | kdsh.zentrale-@ezv.admin.ch |
| Genève | 022/7477272 | 022/7477273 | kdge.zentrale-@ezv.admin.ch |
| Lugano | 091/9104811 | 091/9231415 |
Auch die Zollämter oder Grenzwachtposten geben Ihnen gerne Auskunft
Bern, im Juni 2001
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