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Tipps des Schweizer Zolls für die Reisezeit

29. Jun 2001 - Bei allen Zollstellen und in Reisebüros liegen Merkblätter auf, die alles Wissenswerte über die Zollabfertigung bei der Rückkehr aus den Ferien oder bei Einkäufen im Ausland enthalten.

Wer bei der Ein- oder Rückreise in die Schweiz gültige Ausweispapiere bei sich hat und nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitführt, kann die Abfertigung am Strassenzoll beschleunigen. Er benützt die grüne Sichtdeklaration des Prospekts «Rasch durch den Schweizer Zoll», indem er sie z.B. gut sichtbar beim Armaturenbrett anbringt.

Bei allen Zollstellen und in Reisebüros liegen Merkblätter auf, die alles Wissenswerte über die Zollabfertigung bei der Rückkehr aus den Ferien oder bei Einkäufen im Ausland enthalten.

Was ist zollfrei?

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Alkohol:
2 Liter bis 15 Vol. % und 1 Liter über 15 Vol. %


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Tabak:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak


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Souvenirs/Geschenke: bis 200 Franken

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weitere Waren: bis 100 Franken

-


Proviant: für den Reisetag.
Vorbehalten sind Einschränkungen im grenznahen Verkehr.

Wer mehr bringt

Häufig werden im Ausland Waren eingekauft, die bei der Einfuhr zu verzollen bzw. zu versteuern sind. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Produkten ist teils mit hohen Zöllen zu rechnen. Ein Prospekte-Sortiment des Schweizer Zolls zeigt auf, was möglich ist und wie hoch die Abgaben für Wein, Pflanzen, Fleisch usw. sind. Über Lebensmitteleinkäufe geben die Zollkreisdirektionen gerne Auskunft.

Zu beachten

Hunde und Katzen dürfen nur gegen Vorlage eines tierärztlichen Zeugnisses, wonach das Tier gegen Tollwut geimpft ist, ein- bzw. wiedereingeführt werden.

Das Artenschutz-Abkommen strebt den Schutz gefährdeter oder bedrohter Tiere und Pflanzen an und verbietet die Einfuhr von Krokodillederhandtaschen, Gürtel aus Elefantenleder, Elfenbeinschnitzereien usw. Im Zweifelsfall empfehlen wir, auf den Kauf solcher Souvenirs zu verzichten.

Internet

Unter der Rubrik «Reisen + Einkaufen» figurieren die teils detaillierten Angaben der Merkblätter auch im Web-Eintrag des Schweizer Zolls unter www.zoll.admin.ch

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:


Zollkreis-direktionen Tel.Nr. Fax-Nr. e-mail
Basel 061/287111 061/2871313 kdbs.zentrale-@ezv.admin.ch
Schaffhausen 052/6331111 052/6331122 kdsh.zentrale-@ezv.admin.ch
Genève 022/7477272 022/7477273 kdge.zentrale-@ezv.admin.ch
Lugano 091/9104811 091/9231415

kdti.zentrale-
@ezv.admin.ch







Auch die Zollämter oder Grenzwachtposten geben Ihnen gerne Auskunft

Bern, im Juni 2001

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