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Unternehmen und Beteiligungen des Bundes - Prüfung der Haftungsrisiken

23. Mai 2001 - Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) prüft seit Anfang dieses Jahres im Auftrag des Bundesrates die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den Unternehmungen und Beteiligungen des Bundes. Der Bundesrat begrüsst daher die Stossrichtung einer gleichlautenden Forderung in einer Motion von Nationalrat Jost Gross (SP/TG), beantragt aber, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.


Gross hatte in seiner Motion verlangt, die gesetzlichen Grundlagen zur Haftung des Bundes für ausgegliederte oder privatisierte Unternehmungen und Organisationen seien anzupassen. Die sogenannte Ausfallhaftung des Bundes nach Art. 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes sei nur dann gerechtfertigt, wenn der Bund massgeblich Einfluss auf die Unternehmensleitung nehmen könne.


In seiner Stellungnahme begrüsst der Bundesrat die allgemeine Stossrichtung der Motion. Er hält fest, er habe das EFD bereits am 14. Februar 2001 respektive 3. Mai 2001 beauftragt, die Haftungsrisiken und die Versicherungssituation insbesondere in Bezug auf Unternehmen und Beteiligungen des Bundes abzuklären. Mögliches Haftungspotential bestehe bei der Entsendung von Führungsorganen in Unternehmen, im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Organisationen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben des Bundes erfüllten ("Ausfallhaftung"), bei der Inanspruchnahme von Staatsgarantien sowie bei spezialgesetzlichen Risikoübernahmen. Nach Abklärung der Risikosituation werde er festlegen, mit welchen Massnahmen dem Risikopotential zu begegnen sei, schreibt der Bundesrat. Sollten sich Gesetzesänderungen als notwendig erweisen, werde er eine entsprechende Vorlage zu Handen der Bundesversammlung ausarbeiten.


Der Bundesrat beantragt aus den angeführten Gründen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 67


23. Mai 2001

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