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26. Apr 2001 - Halbzeit bei der Überarbeitung des Zahlenwerks der "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)". Die im letzten November veranlassten Vertiefungen haben bestätigt, dass das NFA-Instrumentarium von hoher fachlicher Qualität ist, so dass das Projekt auf Kurs bleibt. Weil jedoch auch die Aktualisierung des Zahlenwerks auf die heutige Wirtschaftslage Härten in acht Kantonen (vorwiegend in der Westschweiz) nicht beseitigt, wird von der Projektleitung ein (allenfalls befristeter) Härteausgleich von jährlich 525 Mio zur Diskussion gestellt. Dies als staatspolitischer Preis für eine politisch tragfähige und als gerecht empfundene Neugestaltung, die den Bundesstaat über die "sichtbaren" Finanzströme hinaus stärkt und auf allen Ebenen Effizienzgewinne bringt.
Neben der Entzerrung des heute mit zahlreichen Fehlanreizen ausgestatteten Ausgleichsystems sind auch im Sozialbereich Korrekturen vorgesehen, namentlich sind Mindeststandards, Eingliederungsziele und Betriebskonzepte für die neu in die Kantonszuständigkeit fallenden Behindertenheime in Arbeit. Bis zur FDK Ende Mai werden zudem für alle Kantone Dossiers mit den Auswirkungen der NFA sowie eine Wirkungsanalyse vorliegen. Letztere wird auch Aufschlüsse über den möglichen Abbau von Steuerbelastungs-Unterschieden geben. Das aus Vertretern des Bundesrates und der Kantonsregierungen zusammengesetzte Steuerungsorgan der NFA hat sich über den Projektfortschritt orientieren lassen, jedoch inhaltlich noch nicht Stellung genommen. Die weiteren Arbeiten werden auf der Basis des neuen, von aussenstehenden Experten als überzeugend taxierten Instrumentariums inklusive Härteausgleich berechnet. Auf Ende Mai hin sehen die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und das Eidg. Finanzdepartement eine erste politische Bewertung des Projektes vor.
Drei statt über dreissig Ausgleichsmechanismen
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Entflechtung von Aufgaben wirken sich einerseits frankenmässig in der Straffung der Finanzstöme sowie in der Verringerung des Gefälles zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Kantonen aus. Im heute noch angewendeten System gibt es weit über dreissig Ausgleichsmechanismen mit zahlreichen Verzerrungen, Doppelspurigkeiten und Fehlanreizen (zum Beispiel aufwandabhängige Einzelobjektsubventionen). Das neue System basiert auf nur noch drei Gefässen: dem so genannten Ressourcenausgleich sowie zwei Ausgleichsgefässen für natürliche und soziale Sonderlasten (vgl. Kasten). Insgesamt soll der Ausgleich die unverhältnismässig grossen Unterschiede in der Steuerbelastung glätten. Dieser erste, finanzpolitische Teil der NFA wird in der so genannten "Globalbilanz" dargestellt. Sie zeigt den Verlauf der "rollenden Franken" auf. Der zweite, nicht in Bilanzen ausdrückbare Teil der NFA sind die Effizienzgewinne aus der Aufgabenneuverteilung. Diese entwirrt Mehrfachzuständigkeiten, schafft ökonomisch sinnvolle Anreize und neue Formen der Zusammenarbeit sowie wesentlich mehr Handlungsspielraum für die gezielte Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben. Die auf allen Stufen entstehenden Effizienzgewinne verbessern die Leistung pro Steuerfranken. Insgesamt ist die NFA als finanz- und staatspolitische Stärkung des Bundesstaates konzipiert. Damit der anvisierte Gesamtnutzen für das "System Schweiz" wirksam werden kann, müssen allerdings die einzelnen Elemente beider NFA-Teile politisch akzeptiert und als gerecht empfunden werden.
Überarbeitungs-Aufträge vom November 2000
Eine Zwischenbilanz zeigte im letzten November, dass das aufgrund der Vernehmlassung bereinigte Konzept für eine griffige NFA zwar in der Stossrichtung, nicht aber im Zahlenwerk befriedigt. Auch wenn Korrekturen gegenüber dem heutigen Finanzausgleich gewollt waren, warfen eine Reihe von Resultaten in der "letzten Kolonne" der Globalbilanz (Vergleich neu / alt) Fragen auf. So wären Kantone zum Teil massiv belastet worden, die als eher finanzschwach einzustufen sind (u.a. OW, FR, AR, NE, JU), während beispielsweise das finanzstarke Schwyz profitiert hätte. Auch zeigte sich eine starke Belastung einzelner "Zahlerkantone". Daraufhin beschloss das oberste Projektgremium, das politische Steuerungsorgan (vgl. Kasten), eine Überarbeitung des Zahlenwerks sowie weitere Schritte zur Erhöhung von Akzeptanz und Transparenz, insbesondere
Mit diesen in die Tiefe gehenden Aufträgen verzögerte sich die Botschaft um mehrere Monate.
Erste Resultate: NFA-Konzept stimmt, "Härteausgleich" zur Diskussion gestellt
Die Aktualisierung der Globalbilanz sowie die Analyse und Vorschläge zur Korrektur der Verwerfungen sind weitgehend abgeschlossen. Das Steuerungsorgan hat der Projektleitung den Auftrag gegeben, die Arbeiten in dieser Stossrichtung fertigzustellen und bis zur Jahreskonferenz der kantonalen Finanzdirektoren vom 30. und 31. Mai 2001 auch Aussagen zu den Kantonsdossiers und zur Wirkungsanalyse vorzulegen. Die wichtigsten Ergebnisse der inzwischen erfolgten Überarbeitung sind:
Weiteres Vorgehen
Das politische Steuerungsorgan hat grünes Licht dafür gegeben, dass die Arbeiten an der Globalbilanz, an den Kantonsdossiers und am Härteausgleich abgeschlossen und an der FDK-Tagung vom 30. und 31. Mai 2001 zur Diskussion gestellt werden. Bis dahin sollten auch erste Ergebnisse der Wirkungsanalyse vorliegen. Diese zeigt namentlich auf, ob und wie die NFA-Ziele erreicht werden und wie sich die Neugestaltung auf die Unterschiede in der Steuerbelastung auswirken kann. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Botschaft zu den Verfassungsartikeln und das NFA-Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet.
| Phase 1: Klärung methodischer Fragen, Aktualisierung der Zahlen. | |||
| Hauptproblemfelder | Abzuklärende Hauptfragen | ||
| Ressourcenindex | - Hochrechnungen für die Jahre 1998/99 sowie - Analyse seiner dynamischen Entwicklung (Berechnung für min-destens vier Jahre) | ||
| Neuer Ressourcenindex / heutiger Finanzkraftindex | - Vertieftes Aufzeigen der prinzipiellen Unterschiede in ihren Zielsetzungen, Zusammensetzungen und Wirkungsweisen. - Abgrenzungserläuterungen gegenüber anderen bekannten Indizes (z.B. kant. Volkseinkommen) | ||
| Vermögen der natürlichen Personen | Ermittlung einer Schätzgrösse, die das Vermögen der natürlichen Personen, namentlich die Kapitalgewinne, mit den Einkommen der natürlichen Personen aggregierbar macht. | ||
| Phase 2: Erstellung der Globalbilanz und einer Wirkungsanalyse | |||
| Hauptproblemfelder | Abzuklärende Hauptfragen | ||
| Globalbilanz | Neuberechnung anhand aktueller Daten und Hochrechnungen | ||
| Interkantonale Disparitäten und Steuerbelastungsunterschiede | Ausmass des möglichen Abbaus, politische Steuerbarkeit (Grundlage: Wirkungsanalyse von Prof. René L. Frey) | ||
Drei Ausgleichtöpfe statt 36 Kässeli
Heute bestehen rund drei Dutzend Ausgleichs- und Subventionsgefässe. Neu sind noch deren drei vorgesehen, die von Bund und (Zahler-) Kantonen finanziert werden. Die Ausgleichsmasse beläuft sich neu auf insgesamt 3,1 Mrd. Franken gegenüber 2,0 Mrd. Franken heute. Der Anstieg des Finanzausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen um mehr als 50% wird durch eine eben solche Erhöhung der Ausgleichsmasse ermöglicht. Diese wird mit der Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 17% finanziert.
Zusätzlich wird noch ein Härteausgleich (550 Mio) für acht von der NFA besonders betroffene Kantone zur Diskussion gestellt.
Klare Zuständigkeiten dank Entflechtung von Aufgaben
Heute bestehen bei der Wahrnehmung öffentliche Aufgaben zahlreiche Doppelspurigkeiten und häufig unklare Kompetenzen. Die Aufgabenentflechtung stellt transparente Kriterien auf und schafft Ordnung:
Die verantwortlichen NFA-Gremien
Politisches Steuerungsorgan:
Bund: Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bundesräte Joseph Deiss und Kaspar Villiger (Vorsitz)
Mit beratender Stimme: Peter Siegenthaler, Direktor EFV; Daniel Eckmann, Kommunikationsdelegierter EFD
Kantone: Regierungsräte Peter Schönenberger (SG), Präsident KdK, Hans Lauri (BE), Präsident FDK, und Charles Favre (VD), Präsident der Westschweizer Regierungskonferenz
Mit beratender Stimme: André Baltensperger, Sekretär KdK, Kurt Stalder, Sekretär FDK
NFA-Delegation
Bund: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Peter Saurer, Stv. Dir. EFV, Bruno Letsch, Vizedirektor EFV, Daniel Eckmann, Kommunikationsdelegierter EFD
Kantone: Regierungsräte Peter Schönenberger (SG), Präsident KdK; Hans Lauri (BE), Präsident FDK, Franz Marty (SZ) und Charles Favre (VD), Präsident der Westschweizer Regierungskonferenz
Städtevertreter: Stadtammann Heinz Christen, St. Gallen, Präsident des Schweiz. Städteverbandes
Mit beratender Stimme: André. Baltensperger (Sekretär KdK ); Kurt Stalder (Sekretär FDK) sowie Mitglieder der Projektleitung NFA
Auskunft: Gérard Wettstein, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 97 61
26. April 2001
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