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09. Mär 2001 - In seiner heutigen Antwort an Nationalrat Hans Kaufmann (SVP, ZH) stellt der Bundesrat klar, dass er die vom Motionär geforderte Abschaffung der Umsatzabgabe und den ebenfalls geforderten Verzicht auf Kompensationsmassnahmen nicht unterstützen kann. Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass in den letzten Jahren vermehrt der Ruf nach einer teilweisen oder gänzlichen Abschaffung der vom Bund erhobenen Umsatzabgaben erhoben worden ist. So sind denn auch diverse Entlastungen bei der Umsatzabgabe vorgenommen worden. Es sei hierbei an die Teil- revisionen von 1991, 1999 und 2000 (letztere beide sogar im Dringlichkeits- verfahren) erinnert. Sie sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Globalisierung der Märkte und der damit zusammenhängenden massiven Verschärfung des Wettbewerbdrucks zwischen den einzelnen Finanzplätzen zu sehen.
Die mit der vorliegenden Motion geforderte Abschaffung der Umsatzabgabe und der ebenfalls geforderte Verzicht auf Kompensationsmassnahmen kann vom Bundesrat nicht unterstützt werden und wäre nicht zu verantworten. Die Umsatzabgabe muss als Steuerquelle des Bundes erhalten bleiben (2000 belief sich der Ertrag dieser Steuer auf 2,8 Milliarden Franken); eine Abschaffung wäre aus finanzpolitischer Sicht und in der absehbaren Zukunft nicht zu verkraften.
Schliesslich sei auch daran erinnert, dass der Bundesrat die durch eine Volksinitiative geforderte Einführung einer Kapitalgewinnsteuer ablehnt. Es wäre dem Stimmbürger wohl nur schwerlich erklärbar, weshalb den Personen, welche durch Börsengeschäfte teilweise grössere, nicht steuerbare Gewinne erzielen, nun auch noch die vergleichsweise sehr moderate Umsatzabgabe erlassen werden sollte. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Umsätze beim Handel mit Wertpapieren - um eine Überschneidung mit der Emissions- abgabe und der Umsatzabgabe zu vermeiden - von der Mehrwertsteuer aus- genommen sind.
Auskunft: Markus Leibundgut, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 323 51 62
9. März 2001
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