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11. Dez 2000 - Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Grundnorm, welche die Basis für die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet hätte, deutlich abgelehnt. Weil die Initiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" kurz vor der parlamentarischen Beratung steht, hat der Bundesrat heute seine Strategie in der Frage der Energiebesteuerung neu festgelegt. Dabei lehnt er es aus staatspolitischen Gründen ab, in dieser Legislaturperiode eine Neuauflage eines Verfassungsartikels für eine Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Dem Abstimmungsresultat vom 24. September 2000 soll damit gebührend Rechnung getragen werden.
Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Grundnorm, welche die Basis für die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet hätte, deutlich abgelehnt. Der Nein-Anteil betrug rund 55 Prozent. Bei den Ständen haben 2 1/2 angenommen und 20 1/2 abgelehnt. Gleichzeitig wurden die Förderabgabe und die Solarinitiative verworfen. Angesichts der von den eidg. Räten noch nicht behandelten Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" ist die Frage einer Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie als Thema noch nicht vom Tisch. Der Bundesrat hat deshalb in dieser Frage verschiedene strategische Entscheide getroffen, welche er den zuständigen Kommissionen der eidg. Räte mittels Schreiben bekanntgegeben hat.
Der Bundesrat lehnt es erstens aus staatspolitischen Gründen ab, in der laufenden Legislaturperiode einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Die Ablehnung der Grundnorm in der Volksabstimmung gebietet eine entsprechende Zurückhaltung. Der Bundesrat wird zweitens keine Neuauflage der von ihm unterstützten Grundnorm im Zusammenhang mit der Neuen Finanzordnung unterbreiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage soll im Frühjahr 2001 also ohne Verfassungsartikel für eine Besteuerung der Energie eröffnet werden. Drittens wird die Initiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" gemäss Botschaft vom 13. Mai 1998 nach wie vor abgelehnt. Der Bundesrat ist viertens auch der Ansicht, dass auf eine Unterbreitung eines Gegenentwurfs zu dieser Volksinitiative verzichtet werden sollte. Dem Volksverdikt ist gebührend Rechnung zu tragen. Das Risiko einer erneuten Abstimmungsniederlage, die es zu vermeiden gilt, schätzt der Bundesrat als hoch ein.
Andererseits bleibt die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik des Bundesrats. Er befürwortet deshalb die Stossrichtung der Grundnorm nach wie vor. Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung des in der Volksabstimmung erzielten Resultats erachtet er es als legitim, nach Ablauf einer Frist von einigen Jahren die Frage der Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie erneut zu prüfen.
Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, gegen Ende der laufenden Legislaturperiode eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen. Er wird deshalb den eidg. Räten spätestens bis Ende 2003 einen Bericht unterbreiten, aus welchem sowohl seine Lagebeurteilung als auch die geplanten Massnahmen hervorgehen.
Aus heutiger Sicht werden vor allem zwei Bestimmungsgründe zu berücksichtigen sein. Erstens muss ein allfälliger Handlungsbedarf gemäss CO2-Gesetz in Rechnung gestellt werden. Dieser Erlass ist bereits in Kraft und wurde im Abstimmungskampf von den Gegnern der Grundnorm als das geeignetere Instrumentarium bezeichnet. Eine CO2-Abgabe würde nur dann zur Diskussion stehen, wenn die Emissionsziele mit anderen Massnahmen insbesondere der Energiepolitik (Energie Schweiz) nicht erreicht werden können. Eine allfällige CO2-Abgabe könnte frühestens per 1. Januar 2004 eingeführt werden und würde einem Schritt in Richtung Ökologisierung des Steuersystems gleichkommen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2002 eine erste Lagebeurteilung hierzu vornehmen.
Als zweite wichtige Rahmenbedingung wäre das europäische Umfeld zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Entwicklung in der EU und in den Nachbarstaaten der Schweiz intensiv zu verfolgen. Falls die von der EU-Kommission angekündigte Reaktivierung des Energiebesteuerungs-Dossiers zu einem Durchbruch in der EU oder in einzelnen Mitgliedstaaten führen sollte, könnte dies für die Schweiz eine neue Ausgangslage schaffen. Zudem könnten die Erfahrungen bei der ökologischen Steuerreform in Deutschland und anderen Staaten Europas aus schweizerischer Sicht ausgewertet werden.
Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 09
11. Dezember 2000
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