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EU-Zinsbesteuerung: Schweiz will nicht Hafen für Umgehungsgeschäfte sein

18. Okt 2000 - Die Schweiz hat kein Interesse daran, dass ihr Steuersystem für Geschäfte benutzt wird, die lediglich darauf ausgerichtet sind, die EU-Zinsbesteuerung zu umgehen. Der Bundesrat hat heute diese grundsätzliche Haltung erneut bekräftigt, als er sich mit zwei parlamentarischen Vorstössen völlig unterschiedlicher Richtung bezüglich das Bankgeheimnis befasste.

In einer Motion hatte Nationalrat Ruedi Baumann (Grüne/BE) verlangt, es seien die rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit in absehbarer Zeit das schweizerische Bankgeheimnis für ausländische Fluchtgelder aufgehoben werden könne. Als Begründung führte Baumann an, im Hinblick auf die Ratifizierung der bilateralen Verträge (Personenfreizügigkeit) durch die EU-Staaten, im Hinblick auch auf weitere Zusammenarbeitsverträge und einen allfälligen EU-Beitritt, wäre unser Land gut beraten, von sich aus "die nicht länger haltbare unfaire Position als Profiteur von ausländischen Fluchtgeldern" zu hinterfragen.

In seiner Stellungnahme zur Motion hält der Bundesrat fest, die Aussage, die Schweiz nehme eine unfaire und nicht länger haltbare Position als Profiteur von ausländischen Fluchtgeldern ein, erwecke den Eindruck, dass in jedem Fall, in dem ein Eigentümer seine Mittel in einem anderen als in seinem Wohnsitzstaat anlege, eine Steuerhinterziehung vorliege und den Staat, in dem dieses Kapital angelegt werden soll, eine Mitschuld treffe. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Die Reduktion der Wirklichkeit auf das Cliché, auf Schweizer Banken läge nichts als Fluchtgeld, werde dem Finanzplatz nicht gerecht. Eine derartige Qualifizierung aller ausländischen Anleger stelle eine inakzeptable Vorverurteilung dar. In der Tat gebe es eine Vielzahl von Gründen, warum sich eine Person für eine Vermögensanlage ausserhalb ihres Wohnsitzstaates entschliesse. Vermögensverwaltung und Diskretion hätten in der Schweiz eine lange Tradition, aber das Bankgeheimnis sei nicht allein ausschlaggebend für die Anlagen in unserem Land. Vielmehr zeichne sich unser Finanzplatz auch durch Sicherheit, Beständigkeit, Innovationsfreudigkeit, Qualität der Leistungen sowie die Stabilität und Konvertibilität der Währung aus.

Im Übrigen merkt der Bundesrat an, dass "eine hohe Besteuerung im Ansässigkeitsstaat die Bereitschaft der Steuerpflichtigen, sich ihren steuerlichen Obliegenheiten zu unterziehen", negativ zu beeinflussen vermöge. Aus den angeführten und weiteren Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.

Im weiteren hat die Landesregierung heute festgehalten, dass ein Quellensteuersystem als gleichwertiges Instrument neben dem Meldeverfahren betrachtet werden kann, um die Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen sicherzustellen. Sofern die EU ein effektives System zur umfassenden Zinsbesteuerung einführe und unter der Voraussetzung, dass auch die nicht der EU-Gesetzgebung unterstellten assoziierten oder abhängigen Gebiete der Mitgliedstaaten in dieses System eingebunden würden, sei die Schweiz bereit, auf der Grundlage ihrer eigenen Rechtsordnung nach Wegen zu suchen, um ein Ausweichen auf die Schweiz möglichst unattraktiv zu machen. In Beantwortung diverser Fragen in einer Interpellation von Nationalrat Gerold Bührrer (FDP/SH) schreibt der Bundesrat, die Einführung eines Meldesystems - und mithin die Aufhebung des Bankgeheimnisses - stehe jedoch nicht zur Diskussion.

Auskunft:
Robert Waldburger, Vizedirektor, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 71 36

18. Oktober 2000

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