Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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Neues Raumbelegungskonzept für das Parlamentsgebäude

31. Aug 2000 - Aufgrund der akuten Platznot im Parlamentsgebäude hat der Bundesrat im Februar auf Wunsch des Parlamentes das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, ein neues Konzept für die Raumbenützung im Parlamentsgebäude und in den umliegenden Bundeshäusern auszuarbeiten. Das nun vorliegende Konzept der mit dem Auftrag betrauten Steuergruppe unter der Leitung von Gustave E. Marchand, Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL), sieht vor, rund 450 Bundesverwaltungsstellen auszulagern und für Medienschaffende ein Medienzentrum einzurichten. Diese Massnahme würde den räumlichen Engpass im Parlamentsgebäude beheben und den Bundeshaus-Korrespondentinnen und -Korrespondenten angemessene Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Heute werden das Parlamentsgebäude und die Bundeshäuser vom Parlament, von den Parlamentsdiensten, vom Bundesrat und der Bundeskanzlei sowie von den Departementen und den Medien beansprucht. Die wachsenden Raumbedürfnisse dieser Benutzer haben in den letzten Jahren zu einem räumlichen Engpass im Parlamentsgebäude geführt. Die Verwaltungsdelegation der Eidgenössischen Räte regte deshalb im vergangenen Herbst beim Bundesrat eine Neukonzeption der Raumbelegung an. In der Folge beauftragte der Bundesrat im vergangenen Februar das EFD mit der Ausarbeitung eines neuen Belegungsplanes für das Parlamentsgebäude und die umliegenden Bundeshäuser. Der mit dieser Aufgabe betrauten Steuergruppe gehören neben dem Direktor des BBL (Leitung) auch die Generalsekretärin der Bundesversammlung, die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler sowie die Generalsekretärin und alle Generalsekretäre der Departemente an.

Das nun erarbeitete Konzept für die zukünftige Raumbenützung des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser sieht vor, rund 450 Arbeitsplätze der Bundesverwaltung auszulagern. Als wichtigste Entlastungsmassnahme für das Parlamentsgebäude ist die Schaffung eines Medienzentrums für Bundeshaus-Korrespondentinnen und -Korrespondenten vorgesehen, und zwar in unmittelbarer Nähe des Parlamentsgebäudes an der Bundesgasse 8 bis 12.

Heute beanspruchen die Medien rund 20 Prozent der im Parlamentsgebäude verfügbaren Arbeitsplätze. Es darf angenommen werden, dass die Raumansprüche der Medien –


unter anderem als Folge neuer Medienprodukte –


weiter ansteigen werden.
Ein Ausbau der Medienarbeitsplätze am jetzigen Standort ist jedoch nicht möglich, ohne die Ansprüche der Ratsmitglieder zu tangieren. Ein modernes Medienzentrum würde den unbestrittenen Raumbedürfnissen der Medien gerecht und ihre Arbeitsbedingungen markant verbessern.

Mit der Auslagerung der Bundesverwaltungsarbeitsstellen und der Schaffung eines Medienzentrums wird im Parlamentsgebäude und auch im Bereich der Bundeshäuser Ost und West sowie im Bernerhof Platz geschaffen für die Bedürfnisse des Parlamentes, der Parlamentsdienste, des Bundesrates und der Bundeskanzlei. Im Parlamentsgebäude werden dringend benötigte Arbeitsplätze für die Parlamentsmitglieder, Sitzungszimmer für die parlamentarischen Kommissionen und Fraktionszimmer geschaffen. In den angrenzenden Gebäuden des Bundes soll mit dem Ausbau der bundesrätlichen Repräsentationsräume einem dringenden Bedürfnis des Bundesrates entsprochen werden.

Während ihrer Arbeit hat die Steuergruppe die betroffenen Kreise zu Gesprächen und zu Stellungnahmen eingeladen. Die Büros des National- und des Ständerates haben das nun vorliegende Konzept einstimmig angenommen. Die Bundesverwaltung ist mit der Auslagerung von 450 Arbeitsplätzen einverstanden.

Die SRG SSR idée suisse steht der Schaffung des geplanten Medienzentrums offen gegenüber, unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsplätze sämtlicher Bundeshausmedien dort untergebracht werden. Der Vorstand der Vereinigung der Bundeshausjournalisten (VBJ) hat von diesen Plänen mit Interesse Kenntnis genommen. Er wird diese Frage der Generalversammlung vorlegen. Für den VBJ-Vorstand darf eine allfällige Auslagerung der Arbeitsplätze die Tätigkeit der Medien aus dem Bundeshaus nicht beeinträchtigen.

Die Steuergruppe wird in einem nächsten Schritt zusammen mit den Betroffenen Realisierungsvarianten ausarbeiten; im Dezember werden der Bundesrat und die zuständigen Gremien des Parlamentes darüber befinden. Geplant ist, die Massnahmen bis im Jahr 2005 umzusetzen.

Auskunft:
Bundesamt für Bauten und Logistik
Informationsdienst
Gregor Saladin
Tel. 031 325 50 03

31. August 2000

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