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28. Jun 2000 - Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des ausserordentlichen ECOFIN-Ministerrates und des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira vom 18./20. Juni 2000 zur Frage der Besteuerung von Zinserträgen Kenntnis genommen. Demnach hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Besteuerung von Zinserträgen spätestens ab 2010 durch ein automatisches Meldeverfahren sicherzustellen.
In einer ersten Beurteilung hält der Bundesrat fest, dass die vom Ministerrat erzielte Einigung politischer Natur ist, deren konkrete Umsetzung noch in wesentlichen Punkten offen ist. Diese betreffen insbesondere den Einbezug der abhängigen oder assoziierten Gebiete, die Ausgestaltung des Meldeverfahrens, die Höhe des Quellensteuersatzes und die Verteilung der Steuereinnahmen. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU mit Drittstaaten "gleichwertige" Lösungen erzielen will und somit anerkennt, dass das Ziel einer effektiven Besteuerung von Zinserträgen mit koexistierenden Modellen auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der EU, dass Kapitalerträge angemessen zu besteuern sind. Deshalb kennt die Schweiz schon seit vielen Jahren ein System der Quellenbesteuerung (Verrechnungssteuer), das zusammen mit einer moderaten Einkommensbesteuerung eine effektive Besteuerung von Kapitalerträgen sichert und gleichzeitig mit dem Bankgeheimnis die Privatsphäre des Bürgers angemessen schützt. Für den Bundesrat kann es nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte anzuziehen, die darauf ausgerichtet sind, eine allfällige neue EU-Regelung zu umgehen. Sollte sich deshalb die EU auf den konkreten Inhalt einer Richtlinie einigen, wäre die Schweiz bereit, unter Wahrung ihres Bankgeheimnisses nach Wegen zu suchen, solche Umgehungen möglichst unattraktiv zu machen. Dabei steht in Ergänzung zur Verrechnungssteuer die Prüfung einer Zahlstellensteuer auf Zinsen ausländischer Kapitalanlagen im Vordergrund; ein automatisches Meldeverfahren stellt hingegen für die Schweiz keinen gangbaren Weg dar.
Die Bereitschaft der Schweiz, nach Lösungen zu suchen, setzt allerdings auch voraus, dass das von der EU eingeführte System eine effektive und umfassende Besteuerung der Zinserträge von EU-Bürgern gewährleistet. Dieses sollte daher neben den EU-Ländern mit ihren angegliederten Gebieten auch für die wichtigsten Finanzzentren ausserhalb der EU gelten. Schliesslich müssten, der Ausgewogenheit wegen auch andere hängige Fragen, die unser bilaterales Verhältnis mit der EU betreffen, gleichzeitig gelöst werden.
Der Bundesrat wird nach Vorliegen des bereinigten Richtlinienentwurfs eine erneute Lageanalyse vornehmen. Bei seiner Beurteilung wird er der Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts Schweiz grösste Bedeutung beimessen.
28. Juni 2000
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