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Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

28. Jun 2000 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren eröffnet über die Verwendung von 800 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diese 800 Tonnen Gold und die für die Stiftung solidarische Schweiz reservierten 500 Tonnen benötigt die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben nicht mehr. In die Vernehmlassung bis zum 31. Oktober werden zwei Varianten gegeben: die zeitlich begrenzte Verwendung für Bildungsmassnahmen kombiniert mit Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV oder aber der Abbau öffentlicher Schulden.

Mit Beschluss vom 17. Mai 2000 hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die Unterlagen für ein Vernehmlassungsverfahren über die künftige Verwendung der 800 Tonnen Gold auszuarbeiten. Gleichzeitig wurden damals die Verfassungsgrundlage für die Verwendung der insgesamt 1300 Tonnen nicht mehr benötigten SNB-Goldes sowie das Gesetz und die Botschaft für die Stiftung solidarische Schweiz zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Schon zuvor, am 10. Mai, hatte der Bundesrat aus fünf von verwaltungsinternen Experten ausgearbeiteten Varianten zwei ausgewählt, die er zwecks Verwendung der 800 Tonnen Gold weiter verfolgen wollte: einerseits die Kombination einer Bildungsinitiative mit Überbrückungsleistungen bei der AHV, anderseits –


auf Wunsch der Kantone –


den Abbau von Schulden.

Bildungsmassnahmen und AHV-Überbrückungsleistungen

Die erste Variante umfasst zunächst die Finanzierung von Bildungsmassnahmen im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Es soll sichergestellt werden, dass eine breite Bevölkerungsschicht Zugang zu den neuen Technologien erhält. Dabei stehen drei Aktionsfelder im Vordergrund: Die Weiterbildung von Lehrkräften, die Entwicklung von Bildungssoftware sowie die Ausbildung von Personen mit erschwertem Zugang zu den herkömmlichen Bildungseinrichtungen.

Für die Bildungsmassnahmen sollen die Erträge eingesetzt werden, welche auf dem Gegenwert der 800 Tonnen Gold bis ca. Ende 2004/2005 erwirtschaftet werden - mindestens aber ein Betrag von 600 Mio. Franken. Da die Bildungsmassnahmen möglichst rasch ergriffen werden sollten, ist ihre rückzahlbare Vorfinanzierung aus dem allgemeinen Bundeshaushalt denkbar. Voraussetzungen und Modalitäten für eine solche Vorfinanzierung werden im Rahmen der Botschaft an das Parlament zu konkretisieren sein. Die Substanz des aus dem Goldverkauf erzielten Vermögens soll real erhalten bleiben.

Anschliessend an die Bildungsmassnahmen sollen die auf dem Vermögen erwirtschafteten Erträge während zwölf Jahren zur Finanzierung von Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV verwendet werden. Mit diesen Überbrückungsleistungen sollen sozialpolitisch unerwünschte Wirkungen gemildert werden, welche in Folge der notwendigen strukturellen Anpassungen der AHV entstehen können. Diese Überbrückungsleistungen bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bzw. bis zu einer Wiedereingliederung ins Arbeitsleben würden gezielt an Personen ausgerichtet, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering sind - sei es infolge einer Kombination von fortgeschrittenem Alter und teilweiser Invalidität oder längerer Arbeitslosigkeit oder infolge langen Erwerbsunterbruchs.

Nach Ablauf der zwölf Jahre - ca. Ende 2016/2017 - soll neu über die Verwendung der auf dem Gegenwert der 800 Tonnen Gold erwirtschafteten Erträge entschieden werden.

Schuldenabbau bei Bund und Kantonen

Die zweite Variante möchte den Gegenwert der 800 Tonnen Gold für einen Abbau der Schulden bei Bund und Kantonen einsetzen. Dabei würden die Mittel zwischen Bund und Kantonen gemäss dem geltenden verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel für Notenbankgewinne aufgeteilt; d.h. dem Bund würde 1/3, den Kantonen 2/3 des durch den Goldverkauf erzielten Vermögens zustehen. Ein Schuldenabbau könnte durch eine sofortige Rückzahlung öffentlicher Schulden mit unmittelbarer Bereinigung der Bilanzen geschehen. Ebenfalls denkbar wäre es, den Erlös aus den Goldverkäufen in einen Fonds zu investieren; dies mit dem Ziel, eine Rendite zu erwirtschaften, welche über dem Zinssatz für öffentliche Anleihen liegt. Dadurch könnte später ein Schuldenabbau in grösserem Umfang stattfinden.

Diese Variante wird auf Wunsch der Kantone mit in die Vernehmlassung gegeben. Sie würde dem Bund wie auch den Kantonen wegen der anschliessend tieferen Schuldzinsen neue Handlungsspielräume eröffnen, welche für einen weiteren Schuldenabbau, für Steuersenkungen oder für zusätzliche Aufgaben genutzt werden könnten. Es würden keinerlei Zweckbindungen geschaffen.

28. Juni 2000

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