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Eidg. Personalamt weist Vorwürfe betreffend das Bundespersonalgesetz zurück

Die im Pressedienst des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Bundespersonalgesetz (BPG) sind unbegründet und falsch. Das Eidg. Personalamt hält sich vielmehr an die für die Rechtssetzung vorgeschriebenen Verfahrensabläufe. Der vom Föderativverband und der Gewerkschaft Kommunikation kritisierte Entwurf der Verordnung zum BPG wird vom EFD denn auch nicht "unter Verschluss gehalten" sondern befindet sich zur Zeit im verwaltungsinternen Konsultationsverfahren. Nach der internen Bereinigung wird die Verordnung mit den Personalverbänden verhandelt. Weitere Vorwürfe im SGB-Pressedienst werden vom EFD als Polemik zurückgewiesen. Das EFD würde bedauern, wenn die Diskussion über das neue Bundespersonalgesetz nicht sachlich, sondern vor dem Hintergrund einer möglichen Referendumsabstimmung rein taktisch geprägt wäre.

Im Interesse einer sachbezogenen Meinungsbildung ist zu den Vorwürfen des SGB festzuhalten:

  • Die Dachverbände des Bundespersonals waren bei der Ausarbeitung sowohl des Bundespersonalgesetzes als auch der Verordnungen mitbeteiligt.
  • Auf Wunsch der Personalverbände werden die Verhandlungen über die Verordnungen wie üblich erst stattfinden, wenn sie verwaltungsintern bereinigt sind. Ein Zusammenhang mit dem Ablauf der Referendumsfrist besteht nicht.
  • Die Pflicht zur Festsetzung eines Mindestlohns durch den Bundesrat wurde auf Wunsch der Personalverbände in das Bundespersonalgesetz aufgenommen. Beim Mindestlohn von Fr. 36'000.- handelt es sich um den tiefst möglichen Funktionslohn, wie er mit Rücksicht auf die Unternehmungen vorgeschlagen wird. Von Lohndumping kann keine Rede sein.
  • Die 4 Wochen Ferien sind ein Minimalanspruch und entsprechen den bereits geltenden Regelungen. Die 45-Stunden-Woche wäre schon heute als maximale wöchentliche Arbeitszeit möglich. Der Status quo wird also beibehalten.

Die Angriffe im SGB-Pressedienst sind absolut nicht gerechtfertigt. Eine "Provokation" seitens des Bundes ist nicht erkennbar. Der Arbeitgeber Bund bleibt auch mit dem Bundespersonalgesetz ein verlässlicher und sozialer Arbeitgeber.

Auskunft:
Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01

16. Juni 2000

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