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Einsparungen bei Bundesbauten

03. Mai 2000 - Der Bund kann bei Hochbauprojekten gut zehn Prozent günstiger bauen. Zu diesem Resultat kommen die Schlussberichte zur Überprüfung der Normen und Standards im zivilen und militärischen Hochbau, die heute vom Bundesrat verabschiedet worden sind. In den Jahren 1996 bis 1998 wurden aufgrund der Überprüfung Einsparungen von über 100 Millionen Franken erzielt.

Im zivilen Bereich (inklusive ETH) wurden der Jahren 1996 bis 1998 insgesamt 129 Bauprojekte nach Kosten-/Nutzen-Gesichtspunkten untersucht. Die gesamte Projektsumme belief sich auf 939 Millionen Franken. Dabei wurde bei 123 Projekten mit einer Projektsumme von 825 Millionen Franken ein Sparpotenzial von insgesamt 91 Millionen Franken oder rund elf Prozent ermittelt und gleichzeitig auch realisiert. Nur sechs Projekte wiesen keinerlei Verbesserungs- oder Einsparungspotenzial auf.

Im Rahmen des Regierungs- und Verwaltungsreform-Projektes "Bau, Liegenschaften und Beschaffung" sind die Erkenntnisse aus der Untersuchung bereits einbezogen worden. Sowohl im zivilen Hochbau, für den seit 1999 das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zuständig ist, wie auch bei den Bauorganen des militärischen und des ETH-Bereichs wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die notwendigen Verbesserungen einzuführen. Dazu gehören namentlich eine optimale Bedürfnisdefinition und –


überprüfung, ein Immobilienportfoliomanagement (optimale Flächenbelegung), eine ständige Evaluation von Lösungsvarianten (organisatorische und technische Alternativen) sowie das Erarbeiten präziser Pflichtenhefte.

70 Militärobjekte

Parallel zu den zivilen Bauten wurden auch die Militärbauten von einer separaten Projektorganisation überprüft. Diese untersuchte 70 militärische Bauprojekte der Jahre 1996 bis 1998 mit einer Projektsumme von ingesamt 381 Millionen Franken. Dabei wurden gesicherte Einsparungen von 27 Millionen Franken ermittelt. Weitere Einsparungen im Rahmen von bis zu 66 Millionen Franken sind noch offen (pendente, abgebrochene oder zurückgestellte Projekte).

Überarbeitete Regelungen

Zwischen 1995 und 1999 wurden des Weitern alle für das Bau- und Liegenschaftswesen des Bundes massgebenden Regelwerke überprüft und soweit notwendig überarbeitet. Ziel war es, die beim Bund üblichen Baustandards an jenen der Privatwirtschaft auszurichten und die Regelungsdichte zu reduzieren. Die neuen Regelwerke erlauben es, die Aufgaben zweckmässig, wirtschaftlich und benutzerorientiert zu erfüllen. Sie legen einen im Vergleich zu Banken und Versicherungen etwas geringeren Standard fest, ohne dass dies zu Lasten der Unterhalts- und Betriebskosten ginge.

In diesem Rahmen hob nun der Bundesrat auf den 30. Juni 2000 die "Weisung über die Bürozuteilung in der allgemeinen Bundesverwaltung" auf. Er ermächtigte gleichzeitig das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine neue Regelung zu treffen.

Das EFD beabsichtigt, auf den 1. Juli 2000 eine neue " Weisung über die Raumbewirtschaftung in Verwaltungsbauten des Bundes" in Kraft zu setzen. Diese wird es erlauben, mit einer vorgegebenen Steuergrösse (Hauptnutzfläche pro Arbeitsplatz) und der Delegation der Verantwortung an die Benützerorganisationen eine wirtschaftliche Nutzung der Verwaltungsbauten durchzusetzen.

Auskunft:
Bettina Hahnloser/Gregor Saladin, Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),
Informationsdienst, Tel 031 325 50 03
Hans-Peter Jost, Direktionsstab BBL, Tel. 031 322 82 03
Hansueli Kummer, VBS-Generalstab, Untergruppe Planung, Tel 031 324 52 05

3. Mai 2000

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