Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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Patentstreit um LSVA-Herzstück

19. Apr 2000 - Eine in Liechtenstein domizilierte Person macht Patentrechte auf dem LSVA- Erfassungsgerät für LKWs geltend. Seit 1999 gingen entsprechende Forderungen beim Zoll und neulich auch bei Fahrzeugimporteuren und -haltern ein. Zollverwaltung und Finanzdepartement (EFD) nehmen dazu klar Stellung: Das ab 2001 zum Einsatz gelangende Erfassungsgerät wurde in den letzten Jahren - ohne jegliche Beteiligung dieser Person - im Auftrag der Eidgenossenschaft bis zur Serienreife entwickelt. Folglich lehnen das EFD und die von ihm beauftragten Unternehmen jeglichen Patentanspruch ab.

Von Anfang an stand fest, dass für die Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein unbürokratisches System, das auf modernster Technik fusst, zum Zug kommen muss. Nicht von ungefähr arbeiten seit mehreren Jahren zahlreiche Spezialisten aus Wirtschaft und Verwaltung daran.

Ein langer Weg

Die Entwicklung des LSVA-Geräts hat eine lange Geschichte. Aufgrund einer internationalen Ausschreibung wurden 1995 aus 30 Anbietern deren 4 ausgewählt. Unter den Anbietern, die keinen Entwicklungsauftrag erhielten, befand sich auch die erwähnte liechtensteinische Person. Die Entwicklung erfolgte auf Kosten des Bundes. Erste Prototypentests wurden 1995 durchgeführt, weitere 1997. An den anschliessenden Feldtests beteiligten sich noch zwei Firmen bzw. Firmenkonsortien. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Feldtests und detaillierte Offerten erhielt das Konsortium Ascom/Fela den Auftrag, das Gerät zur Serienreife weiterzuentwickeln und dann zu produzieren. Nach etlichen Probeläufen sowie Labor- und Feldversuchen ist man heute soweit, dass diese Eigenentwicklung der Eidgenossenschaft im Laufe dieses Jahren in rund 60'000 LKWs eingebaut werden kann. In keiner Phase hat die nunmehr Patentansprüche geltend machende Person an der Entwicklung des LSVA-Erfassungsgeräts oder von Teilen davon mitgewirkt.

Bund bestreitet Rechtsanspruch

Der Bund bestreitet die geltend gemachten Rechts- und Patentansprüche. Ebenso weist er die Behauptung der in Liechtenstein domizilierten Person zurück, wonach für den Einbau der Erfassungsgeräte eine Lizenzgebühr zu bezahlen sei. Sowohl für die Eidgenossenschaft als auch für die beteiligten Unternehmen sind die Forderungen haltlos.

So funktioniert das Erfassungssystem
Die Fahrleistung wird mit einem eigens für diesen Zweck entwickelten elektronischen Erfassungsgerät ermittelt. Dieses ist mit dem Fahrtenschreiber (Tachograph) gekoppelt. Ein Funksignal ermöglicht das Ein- bzw. Ausschalten an der Schweizer Grenze. Mit GPS werden zudem die Fahrleistung und die Grenzumschaltung überprüft. Mit dem Erfassungsgerät wird - ohne grossen personellen Aufwand - die abgabenpflichtige Fahrleistung (Tonnenkilometer) erfasst und periodisch abgerechnet.

Der Einbau der Geräte in die Lastwagen hat vor kurzem begonnen. Er erfolgt durch autorisierte Werkstätten und wird bis im Herbst 2000 abgeschlossen sein. Detailllierte Informationen stehen unter www.zoll.admin.ch/steuern + abgaben/lsva/lsva konkret zur Verfügung.

Auskünfte:
Rechtliches: Hans Georg Nussbaum, Chef Rechtsdienst, Rechtsabteilung der Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88
Technisches: Hugo Geiger, Chef Betriebsabteilung Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 52

19. April 2000

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