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13. Mär 2000 - Der Bundesrat hat ein Konzept beschlossen, das hängige Steuerreformen im Lichte seiner Finanzpolitik umsetzt. Ehepaare und Familien sollen um 0,9 Mia, der Umsatz-Stempel mit max. 0,5 Mia entlastet werden. Ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum belastet die Bundeskasse nicht. Eine gemeinsame Botschaft wird noch dieses Jahr ans Parlament geleitet. Eine Amnestie und mehr Nationalbank-Gewinne begrenzen das Ausfall-Potenzial auf 1 - 1,2 Mia. Die Amnestie, die von verstärkten Kontrollen flankiert wird, verbreitert die Basis für Steuereinnahmen und dient so der Steuergerechtigkeit. Sanierungsziel und Ausgabendisziplin bleiben vorrangig.
In der Finanzpolitik liegen zahlreiche Pendenzen auf dem Tisch. Allein die Maximalforderungen für Reduktionen bei der Besteuerung von Ehepaaren und Familien, Wohneigentum und Wertschriften-Transaktionen übersteigen jährlich 3,7 Milliarden Franken. Dies wäre mit der Sanierung unverträglich. Die Kompensation solcher Ausfälle mit anderen Steuern wäre nicht realistisch oder würde die Finanzierung der AHV gefährden. Dennoch besteht Handlungsbedarf beim Steuerdruck auf Ehepaare und Familien mit Kindern und wegen der Gefahr, dass die heutige Besteuerung im Wertschriften-Handel zur Abwanderung eines wichtigen Wirtschaftszweigs führt. Ebenfalls fällig ist die Präsentation einer Alternative zur Besteuerung des Eigenmietwerts. Der Bundesrat hat im Lichte des Finanzleitbilds und unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage ein Konzept zur Umsetzung dieser und weiterer Steuer-Pendenzen beschlossen. Das Konzept begrenzt die Kosten für den Bundeshaushalt auf netto 1 bis 1,2 Milliarden Franken. Ausserordentliche Erträge (zB Telekommunikations-Lizenzen) werden im Sinn der antizyklischen Finanzpolitik zur Schuldentilgung verwendet.
Ehepaare und Familien, Umsatzstempel, Wohneigentum
Ehepaare und Familien: Eltern von minderjährigen Kindern und Kindern in Ausbildung sollen gegenüber heute besser gestellt, die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren aufgehoben werden. Weil die Kosten dafür nicht von den Alleinstehenden bezahlt werden sollen, ist der Bundesrat bereit, Steuerausfälle von max. 0,9 Milliarden Franken in Kauf zu nehmen. Die Entlastung der Eltern ist ein Gebot der Gerechtigkeit.
Umsatzstempel: Dringend ist auch eine mindestens teilweise Abschaffung der Umsatzabgabe auf Wertschriften-Transaktionen. Die heutige Steuer kann zur Abwanderung von Geschäften ins Ausland und somit zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Während eine völlige Abschaffung der Abgabe (2 Milliarden Franken) nur bei Kompensation aus dem Finanzsektor und nicht zu Lasten der Steuerzahler in Frage kommt, ist der Bundesrat bereit zu einer Entlastung in der Grössenordnung von max. 0,5 Milliarden Franken. Damit würden die institutionellen Anleger oder der Handel mit inländischen blue chips vom Stempel ausgenommen.
Wohneigentum: Das heutige System basiert auf der Besteuerung der Eigenmiete bei Abzugs-Möglichkeit von Unterhaltskosten und Schuldzinsen. Es hat trotz Kritik Vorteile und ist sachgerecht. Dennoch will der Bundesrat eine Alternative präsentieren, den sogenannten Systemwechsel. Dieser würde die Besteuerung des Eigenmietwerts und die Abzüge aufheben und wäre administrativ einfacher. Die Mehreinnahmen von 200 Millionen würde der Bundesrat zur gezielten Förderung von Neuerwerb von Wohneigentum weiter geben. Hingegen soll die neue Lösung per Saldo mit keinen Steuerausfällen verbunden sein, zumal vor Jahresfrist die Wohneigentums-Initiative vor allem wegen ihrer Kostenfolge vom Volk deutlich abgelehnt wurde.
Die drei Vorlagen werden einzeln in die Vernehmlassung gegeben, dem Parlament jedoch noch dieses Jahr in einer gemeinsamen Botschaft als "Dreierpaket" unterbreitet. Damit betont der Bundesrat, dass diese Reformen aus einer Gesamtsicht heraus und mit umfassender Verantwortung gegenüber dem Bundeshaushalt realisiert werden müssen.
Amnestie: Mit gutem Gewissen ins nächste Jahrhundert
Der Bundesrat schlägt eine allgemeine Steueramnestie vor. Diese bringt nicht nur Mehreinnahmen, sondern führt zu einer dauerhaften Verbreiterung der Steuerbasis. Steuern aus Einkommen und Vermögen, die bisher vom Fiskus nicht erfasst wurden, sollen künftig die Steuerlast auf mehr Schultern verteilen. Steueramnestien schaffen die Möglichkeit, "reinen Tisch" zu machen. Damit jedoch nicht die ehrlichen Steuerzahler benachteiligt und keine Anreize zur Hinterziehung geschaffen werden, können solche Aktionen nur in grossen Zeitabständen erfolgen. Auf eine Strafsteuer wird verzichtet, hingegen soll in einem sehr einfachen Verfahren eine Art "pauschale Nachsteuer" (z.B. fixer Prozentsatz unter Abzug eines Freibetrags) erhoben werden, die so gerecht wie möglich ist. Die Amnestie soll mit verstärkten Kontrollen beim Vollzug der Steuergesetzgebung flankiert werden. Die Modalitäten sind noch festzulegen. Die Vernehmlassung ist für dieses Jahr geplant.
Kapitalgewinne, Beteiligungen, Auslandzinsen
Der Bundesrat bekräftigt die Ablehnung der Kapitalgewinnsteuer-Initiative. Diese wäre wohl unter dem Aspekt der Gerechtigkeit begründbar, kollidierte jedoch mit der Vermögenssteuer, wäre finanziell unergiebig und administrativ aufwändig. Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.
Hingegen hat der Bundesrat die Prüfung einer Besteuerung des Kapitalgewinns beim Verkauf massgebender Beteiligungen an Unternehmen beschlossen, in Verbindung mit Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Dividenden. Damit könnte eine Lücke bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen geschlossen und gleichzeitig vor allem bei KMU Probleme (z.B. bei Nachfolgeregelungen) entschärft werden. Diese ökonomisch sinnvolle, aber kurzfristig kaum realisierbare Steuerreform wäre haushaltneutral: heute unversteuerte Beteiligungsgewinne würden erfasst - die Besteuerung von Dividenden reduziert.
Ein Kritikpunkt an unserem Steuersystem betrifft die Tatsache, dass in der Schweiz Auslandzinsen nicht von der Verrechnungssteuer erfasst sind. Die EU ist daran, für die Zinsbesteuerung eine Lösung zu suchen, die alternativ entweder eine Quellensteuer oder eine umfassende Auskunftspflicht vorsieht. Dabei hat die Schweiz stets betont, dass ihr heutiges System an sich wirksam sei, dass sie aber kein Interesse daran habe, Zielhafen von Umgehungsgeschäften einer allfälligen neuen EU-Zinssteuer zu werden. Es liegt im Interesse der Schweiz, mit Blick auf mögliche internationale Entwicklungen die Machbarkeit einer Verrechnungssteuer auf ausländischen Zinserträgen zu studieren und mögliche wirtschaftliche Folgen abzuschätzen. Der Bundesrat hat dem EFD einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Die vier Ziele der Finanzpolitik
Das Konzept des Bundesrates zur Umsetzung der wichtigsten Steuerpendenzen orientiert sich an folgenden vier übergeordneten Zielen:
13. März 2000
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