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06. Mär 2000 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen
Am 20. September 1999 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei über die Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet.
Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen Schutz, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Industriestaaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens zugestimmt.
Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.
6. März 2000
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