Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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Platznot im Parlamentsgebäude und in den Bundeshäusern

02. Feb 2000 - Der Bundesrat hat heute das Eidg. Finanzdepartement damit beauftragt, ein Konzept für die Raumbenützung im Parlamentsgebäude und in den umliegenden Bundeshäusern auszuarbeiten. Notwendig wird dieses neue Konzept wegen des wachsenden Platzbedarfs von Parlament, Bundesrat und Bundeskanzlei. Der Bedarf soll mit den bestehenden Räumlichkeiten gedeckt werden. Grössere Neubauten oder der Erwerb grösserer Liegenschaften stehen nicht zur Diskussion.

In den letzten Jahren haben die Raumbedürfnisse des Parlamentes, der Parlamentsdienste, des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei stark zugenommen. Gründe dafür sind unter anderem zusätzliche Arbeitsplätze für Parlamentarierinnen und Parlamentarier, der Ausbau des Personalbestandes der Parlamentsdienste und die Zunahme der Arbeitsplätze für die Medien. Im Parlamentsgebäude wurden verschiedene Ausbauten vorgenommen. Die räumlichen Reserven sind nun aufgebraucht. Erneut wurde jedoch zusätzlicher Raumbedarf angemeldet. Dieser kann nur noch gedeckt werden, wenn andere bestehende Arbeitsplätze ausgelagert werden.

Der Bundesrat hat nun das EFD damit beauftragt, ein Unterbringungskonzept auszuarbeiten. Dieses hat Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die in den bestehenden Raumstrukturen realisiert werden können. Der Raumbedarf aller betroffenen Organisationen soll längerfristig –


mit einem Zeithorizont von mindestens zehn Jahren –


definiert werden. Für die Auslagerung von Arbeitsplätzen sind objektive Kriterien festzulegen. Die Finanzierung der notwendigen Massnahmen erfolgt im Rahmen der Investitionsplanung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Es werden keine zusätzlichen Mittel freigestellt.

Die Realisierung des Konzeptes stützt sich auf eine dreistufige Projektorganisation ab:

  • Eine Steuergruppe fällt alle strategischen Entscheide und trägt die Gesamtverantwortung für den Projekterfolg. Die Steuergruppe wird vom Direktor des BBL geleitet. Ihr gehören auch der Generalsekretär oder die Generalsekretärin der Bundesversammlung, der Vizekanzler sowie die Generalsekretärin und alle Generalsekretäre der Departemente an.
  • Die Projektleitung beauftragt, koordiniert und kontrolliert die Projektgruppen und formuliert Anträge an die Steuergruppe. In der Projektleitung vertreten sind alle Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgruppen. Den Projektleiter stellt das BBL.
  • Arbeitsgruppen erarbeiten und beurteilen Varianten von Problemlösungen, die ihnen von der Projektleitung zugewiesen werden. Sie werden fallweise von der Projektleitung eingesetzt.

Das Projekt startet im März 2000. Bis im Juni 2000 wird der längerfristige Raumbedarf von Parlament/Parlamentsdiensten, Bundesrat, Departementen und der Bundeskanzlei definiert und überprüft. Im Herbst dieses Jahres fällt der Entscheid über die längerfristige Belegung des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser und über die erforderlichen Auslagerungen. Ab Anfang 2001 wird das Konzept in Etappen realisiert.

Auskunft:
Gustave E. Marchand, Direktor BBL, Tel. 031/325 50 01

2. Februar 2000

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