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Mehrwertsteuer - Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2001

23. Dez 1999 - Mit dem Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2001 werden gleichzeitig die Steuersätze um 0,1 Prozentpunkt linear erhöht.

Zur Finanzierung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte kann der Bundesrat sämtliche in der Bundesverfassung festgelegten Sätze der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkt anheben. Die Vorlage, welche den Bundesrat dazu ermächtigt, wurde in der Abstimmung vom 29. November 1998 von Volk und Ständen gutgeheissen.

Der Bundesrat hat nun den Grundsatzbeschluss gefasst, die Mehrwertsteuersätze linear um 0,1 Prozentpunkt zu erhöhen, und das Eidg. Finanzdepartement mit der Vorbereitung dieser Steuersatzerhöhung beauftragt. Gemäss Bundesratsbeschluss soll die Anhebung der Steuersätze ab dem 1. Januar 2001 wirksam werden. Da das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer voraussichtlich ebenfalls auf diesen Zeitpunkt in Kraft treten wird, nimmt die vom Bundesrat zu verabschiedende "Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte" bereits Bezug auf die Bestimmungen des künftigen Gesetzes. Es gilt alle Bestimmungen anzupassen, die von der Satzerhöhung betroffen sind.

Die ab dem 1. Januar 2001 neu anzuwendenden Steuersätze betragen 2,4 % und 7,6 %. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wird sich neu auf 3,6 % belaufen.

Auskunkt:
Heinz Keller, ESTV, Tel. 031 325 77 40

23. Dezember 1999

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