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15. Sep 1999 - Der Bundesrat hat die Rechnung und den Geschäftsbericht der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) für das Geschäftsjahr 1998/99 verabschiedet. Der Reinertrag von 165,7 Millionen Franken ist um 57,3 Millionen tiefer als im Vorjahr. Das relativ bescheidene Resultat ist auf die Einführung der Steuerlager für importierte Spirituosen zurückzuführen.
Ein Teil schweizerischer Alkoholpolitik gehört der Vergangenheit an: Seit 1. Juli 1999 werden Schweizer und importierte Spirituosen gleich hoch und nach einheitlicher Bemessungsgrundlage (Liter 100 % Alkohol) besteuert. Den Schutz der inländischen Produkte musste die Schweiz im Rahmen der GATT/WTO-Regeln aufgeben.
Das Geschäftsjahr 1998/99 der EAV ist massgeblich durch den Systemwechsel bei der Alkoholbesteuerung beeinflusst worden. So können seit 1. Juli 1999 importierte Spirituosen direkt in die betriebseigenen Steuerlager transferiert werden. Die Produkte, welche am 1. Juli in diesen Betrieben am Lager waren, werden entsteuert, das heisst die bereits zu den alten Ansätzen bezahlte Fiskalabgabe wird gutgeschrieben. Erst wenn die Ware das Steuerlager verlässt, wird die neue Steuer erhoben. Die Steuergutschriften belaufen sich insgesamt auf 68 Millionen Franken.
Der Nettoerlös aus den Fiskalabgaben und dem Ethanolhandel beträgt 193,5 Millionen Franken. Da das für den Handel mit Industriealkohol zuständige Profitcenter alcosuisse die Verkaufspreise zweimal senken konnte, war der Erlös tiefer als im Vorjahr. Gleichzeitig reduzierte sich der Aufwand wegen der gesunkenen Ethanolpreise auf dem Weltmarkt.
Der Nettoaufwand ist mit 32 Millionen Franken um 4,4 Millionen tiefer ausgefallen als budgetiert. Erneut haben Rationalisierungen und Sparanstrengungen in der Zentralverwaltung und bei den Brennereiaufsichtsstellen zum guten Ergebnis beigetragen. Nachdem die EAV die Lohnkosten in den vergangenen Jahren reduziert hat, waren 1998/99 auch die Lohnnebenkosten tiefer.
Der Reinertrag der EAV verteilt sich zu 90 Prozent auf AHV und IV und zu 10 Prozent (Alkoholzehntel) auf die Kantone zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs (Alkohol, Drogen, Tabak, Medikamente).
Im Anhang des Geschäftsberichtes ist die Verwendung des Alkoholzehntels in den Jahren 1994/95 bis 1996/97 aufgeführt. Heute ist wieder die EAV zuständig für die Überwachung der zweckgebundenen Verwendung. Sie hat diese Aufgabe nach rund zehn Jahren vom Bundesamt für Gesundheit übernommen. Seit langem setzen die Kantone einen Grossteil der Gelder für die Bekämpfung der Wirkungen des Suchtmittelmissbrauchs ein. Dieser Trend hat sich in der Berichtsperiode erneut bestätigt: Auf diese Massnahmen entfielen gesamthaft 37,3 Millionen Franken oder 59 Prozent.
15. September 1999
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