Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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Kürzungsbedarf bei Budget und Finanzplan

23. Jun 1999 - Der Bund muss grosse Anstrengungen unternehmen, damit er das in der Verfassung verankerte Haushaltsziel 2001 erreichen kann. Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, die Departementseingaben für das Budget 2000 um 900 Mio. zu verbessern. Nochmals vertieft werden die Einnahmenschätzungen. Für den Legislaturfinanzplan 2001-2003 werden Verbesserungsmöglichkeiten von bis zu 1900 Mio. evaluiert. Damit sollen die Haushaltsziele umgesetzt werden. Ab 2002 wird ein ausgeglichener Bundeshaushalt angestrebt. Der Kürzungsbedarf ist unter anderem auf nicht beeinflussbare, unvorhergesehene Ausgaben im Asylbereich, bei den bilateralen Verträgen mit der EU und auf spärlicher als erwartet fliessende Steuerträge zurückzuführen.

Aufgrund der Departementseingaben für das Budget 2000 und die folgenden Jahre ergeben sich jährliche Defizite von bis zu drei Milliarden. Trotz der Entlastungen aus dem Stabilisierungsprogramm 1998 präsentieren sich die finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes unbefriedigend. Die Perspektiven unterstreichen die Notwendigkeit von zusätzlichen Verbesserungen im Rahmen der Budget- und Finanzplanbereinigung.

Ein Vergleich mit den Vorgaben des Bundesrates vom vergangenen Februar zeigt, dass die Abweichungen zum Teil auf unvorhergesehene und nicht direkt beeinflussbare Faktoren zurückzuführen sind. Zu erwähnen sind namentlich der Asylbereich, die AHV/IV, der öffentliche Verkehr, die bilateralen Verträge mit der EU sowie die bis heute unter den bisherigen Erwartungen gebliebenen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.

Um das Haushaltsziel 2001 zu erreichen, hat der Bundesrat der Verwaltung Vorgaben gemacht, die eine gewisse Reserve beinhalten: Demnach muss im Jahr 2000 das Defizit auf unter zwei Milliarden und im Jahr 2001 auf 700 Millionen begrenzt werden. Für 2002 und 2003 soll mindestens ein ausgeglichener Haushalt angestrebt werden.

Das EFD wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Bundeskanzlei für die Sitzung vom 11. August 1999 zusätzliche Verbesserungsmöglichkeiten in den Jahren 2001 bis 2003 aufzuzeigen. Soweit kein Einvernehmen erzielt werden kann, unterbreitet es dem Bundesrat entsprechende Vorschläge (Varianten). Die erforderlichen Entscheide wird er im Rahmen der Legislaturplanung treffen.

Ausgaben- und Wirtschaftswachstum im Gleichschritt

Über die gesamte Planperiode 1999 bis 2003 beläuft sich der durchschnittliche Ausgabenanstieg auf 3,6 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen dürften sich aufgrund erster Schätzungen mit 5,7 Prozent über dem angenommenen Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent entwickeln. In den Fiskaleinnahmen inbegriffen sind verschiedene beschlossene und geplante Steuererhöhungen wie beispielsweise die AHV/IV-Mehrwertsteuerprozente, die Schwerverkehrsabgaben, das Mehrwertsteuerpromille oder die Lenkungsabgaben VOC (flüchtige organische Kohlenstoffverbindungen).

Die Analyse der Eingaben bestätigen den Bundesrat in seiner Haltung, alles daran zu setzen, den eidg. Räten einen mit den Haushaltszielen 2001 in Einklang stehenden Voranschlag 2000 und Legislaturfinanzplan 2001-03 zu unterbreiten. Weitere Entlastungen im Rahmen der ordentlichen Budget- und Finanzplanbereinigung sind unumgänglich.

Im Vordergrund steht in den kommenden Wochen die Bereinigung des Voranschlages 2000. Die Arbeiten zum Legislaturfinanzplan werden schwergewichtig im Herbst an die Hand genommen.

Der Budgetprozess
Der Prozess von der Entstehung bis zur Verabschiedung eines Budgets durchläuft im Laufe eines Jahres zahlreiche Stationen: Im Februar legt der Bundesrat das Ziel und die Weisungen an die Verwaltung für das Budget des kommenden Jahres und den Finanzplan fest. In den Monaten März, April und Mai nehmen die Departemente die Budgetierung vor. Vor den Sommerferien beauftragt der Bundesrat das EFD zusammen mit den anderen Departementen die Budget- und Finanzplanzahlen so zu bereinigen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden können. Nach den Sommerferien fällt der Bundesrat die nötigen Kürzungsentscheide und überprüft die volkswirtschaftlichen Eckwerte (Teuerung, Wirtschaftswachstum, Wechselkurs). Gleichzeitig erhält das EFD den Auftrag zur Ausarbeitung der Budgetbotschaft. Anfangs Oktober wird die Botschaft durch den Bundesrat an das Parlament weitergeleitet. Nach der Vorberatung durch ihre Finanzkommissionen genehmigen die eidg. Räte den Voranschlag in der Wintersession.
Dieses Jahr bildet insofern eine Ausnahme, als gleichzeitig mit dem Budget 2000 der Finanzplan für die kommende Legislatur vorbereitet wird. Dieser sogenannte Legislaturfinanzplan wird alle vier Jahre erstellt und zusammen mit den Legislaturzielen des Bundesrates im nächsten Frühling verabschiedet.

23. Juni 1999

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