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03. Feb 1999 - Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Zollabfertigung mit elektronischer Datenübermittlung ein modernes Instrument im Zollbereich verabschiedet. Damit werden die Anliegen der Wirtschaft bezüglich Vereinfachung und Beschleunigung des Zollverfahrens berücksichtigt, ohne die Zollsicherheit und die fiskalischen Interessen des Bundes zu vernachlässigen.
Die neue Verordnung trägt den starken Zuwachsraten im grenzüberschreitenden Warenverkehr und dem Trend zu knapp bemessenen Lieferfristen Rechnung. Die Betriebe sind darauf angewiesen, dass die Aufenthaltszeiten an der Grenze möglichst kurz sind und sie termingerecht über die Ware verfügen können.
Bereits heute wird in der Praxis die Zollabfertigung meist mit elektronischer Datenübermittlung aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Zollverwaltung und den Betrieben vorgenommen. Solche Vereinbarungen bestehen in grosser Zahl. Heute werden rund drei Viertel aller Waren mit elektronischer Datenübermittlung zur Einfuhrabfertigung deklariert. Die zentrale Bedeutung der Zollabfertigung mit elektronischer Datenübermittlung hat nun zu einer generellen rechtlichen Regelung auf Verordnungsstufe geführt. Mit diesem modernen Instrument wird das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Zollverwaltung und Wirtschaft weiter gefördert.
Die Verordnung über die Zollabfertigung mit elektronischer Datenübermittlung tritt am 1. April 1999 in Kraft.
Auskunft:
Hermann Kästli, Oberzolldirektion, Hauptabteilung Recht und Abgaben,
Markus Beer, Oberzolldirektion, Hauptabteilung Recht und Abgaben,
3. Februar 1999
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