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18. Nov 1998 - Das Parlament soll seine Kompetenz zur Aufnahme von Bundesanleihen auch in den kommenden vier Jahren an den Bundesrat delegieren. Künftig soll die Kompetenz zur Aufnahme von Mitteln am Geld- und Kapitalmarkt gestützt auf die nachgeführte Bundesverfassung definitiv im Finanzhaushaltgesetz geregelt werden. Dies sieht die entsprechende Botschaft vor, die der Bundesrat an die eidgenössischen Räte verabschiedet hat.
Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Anleihen steht nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung der Bundesversammlung zu. Aus praktischen Gründen wurde diese Kompetenz jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode dem Bundesrat übertragen; diese Kompetenzdelegation erfolgte letztmals mit Bundesbeschluss vom 22. Juni 1995 für die Legislaturperiode 1995 - 1999. Mit einem neuen Bundesbeschluss soll dem Bundesrat die Ermächtigung erteilt werden, auch während der Legislaturperiode 1999 - 2003 Anleihen aufzunehmen.
Die geplante Nachführung der Bundesverfassung würde den alten Zopf abschneiden und die Zuständigkeit des Parlaments zur Aufnahme von Anleihen nicht mehr vorsehen. Der Bundesrat schlägt vor, dass in der Folge im Finanzhaushaltgesetz geregelt werden soll, dass die Zuständigkeit zur Mittelaufnahme am Geld- und Kapitalmarkt bei der Eidg. Finanzverwaltung liegt. Diese Regelung würde ab ihrem Inkrafttreten den Bundesbeschluss zur Kompetenzdelegation ablösen.
18. November 1998
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