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28. Okt 1998 - Der Bundesrat will die ökologische Steuerreform mit der neuen Finanzordnung verwirklichen. Gestützt auf eine Verfassungsgrundlage soll diese weitgehend staatsquotenneutral sein, indem bestehende Steuern und Abgaben gesenkt werden (Lohnnebenkosten). Damit wird der Werkplatz Schweiz gestärkt, der Faktor Arbeit entlastet und ein umweltfreundlicher Anreiz geschaffen. Längerfristig soll die Option einer Verwendung der Energiesteuer für die Finanzierung der Sozialwerke offengehalten werden. Als wirksame Uebergangslösung und als Gegenvorschlag zu zwei energiepolitischen Volksinitiativen unterstützt der Bundesrat die rasche Einführung einer Energieabgabe. Sie ist eine Finanzierungsabgabe für die rationelle Energieverwendung und die Förderung erneuerbarer Energien, weshalb sie eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage benötigt. Weil Höhe und Verwendung der Energieabgabe von Abklärungen zur Stellung der Wasserkraft abhängig sind, äussert sich der Bundesrat dazu erst beim Vorliegen eines Prüfungsberichts.
Der Bundesrat hat die vor Wochenfrist begonnene energiepolitische Debatte weitergeführt und dabei konkrete ergänzende Entscheide über die verstärkte Besteuerung der Energie gefällt. Diese sind wegweisend für die Antwort der Regierung an die UREK SR.
Im Hinblick auf die neue Finanzordnung und auf die Abstimmung über die beiden energiepolitischen Volksinitiativen ist für den Bundesrat eine wirksame Uebergangslösung entscheidend. Vorbehalten bleiben die Entscheide des Parlaments zum Energieabgabebeschluss. Sollte diese in Kraft treten, müsste der Bundesrat eine Neubeurteilung vornehmen.
Für Werkplatz und Umwelt
Der Bundesrat hat an seiner Grundsatzdiskussion die Stossrichtung der neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen festgelegt. Die stärkere Besteuerung der nicht-erneuerbaren Energie soll die allgemeine Steuerbelastung grundsätzlich nicht vergrössern (Staatsquotenneutralität). Die Erträge werden zur Reduktion, zumindest aber eine Stabilisierung der Lohnnebenkosten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingesetzt und dienen einem doppelten Ziel. Einerseits wird der Faktor Arbeit steuerlich entlastet, was der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz dient. Andererseits werden ökologische Anreize und Lenkungsimpulse geschaffen, die zur nachhaltigen Schonung der Umwelt beitragen. Dabei werden für Produktionsprozesse, die in hohem Masse auf den Einsatz von nicht-erneuerbaren Energieträgern angewiesen sind, besondere Regelungen ausgearbeitet. Zudem werden Subventionen und Steuern im Hinblick auf falsche ökologische Anreize überprüft. Geht man von einem Ertragsvolumen von 2 –
3 Milliarden Franken pro Jahr aus, wie dies die UREK SR tut, entspricht dies rund 10 –
15% der Endverbraucherausgaben für sämtliche Energieträger. Die Festlegung der Steuersätze ist nicht zuletzt von den Verhältnissen im Ausland abhängig (Tanktourismus). Längerfristig soll die Option einer Verwendung der Energiesteuer als Substrat für die Finanzierung der Sozialwerke aufrechterhalten werden.
Wasserkraft begünstigen
In welcher Form die Wasserkraft im Hinblick auf die Marktöffnung im Elektrizitätsbereich begünstigt werden kann, soll geprüft werden. Untersucht wird insbesondere die vollständige oder teilweise Begünstigung der Wasserkraft im Rahmen der Energieabgabe. Ferner die Unterstützung der Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Wasserkraftwerke. Ebenfalls abgeklärt wird der Beizug der Energiebesteuerung für die Kompensation von Einnahmenausfällen, die sich bei Kantonen und Gemeinden aus der allfälligen Abschaffung des Wasserzinses ergeben würden. Schliesslich werden auch die Folgen einer möglichen Aufhebung des Wasserzinsmaximums sowie die Abgeltung von nicht amortisierbaren Investitionen bei Wasserkraftwerken in die Überlegungen einbezogen. Die Prüfung dieser Massnahmen dient dem Ziel, dass die Wasserkraft auch in Zukunft das Rückgrat der Schweizerischen Elektrizitätsversorgung bilden kann. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern UVEK/EFD/EVD/EDI/EDA legt bis Ende November einen Zwischenbericht vor.
Auskunft:
Ulrich Gygi, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung,
Hans-Luzius Schmid, Stv. Direktor des Bundesamtes für Energie,
28. Oktober 1998
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