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Elemente des Stabilisierungsprogramms bereit

01. Jul 1998 - Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit Kantonen und Sozialpartnern die noch offenen Fragen des Stabilisierungsprogramms, das am Runden Tisch ausgehandelt wurde, geklärt: Die Kantonsbeiträge an die AHV sollen erhöht werden, was den Bundeshaushalt um jährlich 180 Millionen entlastet. Zudem hat der Bundesrat die Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Detail festgelegt. Diese Massnahmen werden in die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98’


integriert, die im Herbst an das Parlament verabschiedet wird. Das gesamte Paket hat ein Entlastungspotential von zwei Milliarden.

Der Sparbeitrag der Kantone beträgt 500 Millionen Franken. Entlastungs-massnahmen von 314 Millionen Franken in den Bereichen Verkehr, Berufsbildung, Stipendien sowie Straf- und Massnahmenvollzug waren bereits früher weitgehend bereinigt worden. Die Differenz zum vereinbarten Sparbeitrag im Jahr 2001 betrug somit 186 Millionen Franken. Dafür standen folgende Massnahmen zur Diskussion: Die Erhöhung der Kantonsbeteiligung an den Prämienvertbilligungsbeiträgen in der Krankenversicherung, die Beteiligung der Kantone an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) der ALV oder die Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV.

Der Bundesrat hat sich nach Abwägung der verschiedenen Elemente für eine Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV entschieden. Dabei handelt es sich nicht nur um jene Massnahme, die am einfachsten umzusetzen ist. Auch lässt sie sich aus Gründen der breiten politischen Akzeptanz und Durchsetzbarkeit am besten verwirklichen. Schliesslich wird das Grundsystem der AHV nicht beeinflusst. Der Bundeshaushalt wird damit bereits ab 1999 um rund 180 Millionen Franken entlastet. Eine zeitliche Befrisrtung dieser Lastenverschiebung wird geprüft.

 Weiter hat der Bundesrat im Bereich der ALV den Massnahmenkatalog des Runden Tisches konkretisiert. Daraus ergeben sich für die Bundeskasse im Jahr 2001 Entlastungen von rund 180 Millionen Franken. So wurde in Ergänzung zu früheren Beschlüssen die soziale Abfederung beim Wechsel vom Lohn- zum Taggeldkonzept im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen im Detail festgelegt (Inkraftsetzung geplant für 1.1.2000 ).

Erhöhung des versicherten Verdienstes
Gleichzeitig hat sich der Bundesrat im Grundsatz für eine Erhöhung des versicherten Verdienstes in der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung von 97.200 auf 106.800 ausgesprochen; die Massnahme soll nach Absprache mit den Sozialpartnern auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt werden. Ebenfalls hiess er die Unterbreitung eines dringlichen einjährigen Bundesbeschluss gut, der die unterbruchsfreie Erhebung des dritten Lohnprozents für die ALV sicherstellt.

Nach diesen letzten Vorentscheiden sind nun alle Elemente beisammen, damit das Eidgenössische Finanzdepartement dem Bundesrat bis Ende September die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm unterbreiten kann. Das gesamte Paket hat ein Entlastungspotential von rund zwei Milliarden Franken. Zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung ist die befristete Weiterführung des 3. und die Deplafonierung eines weiteren Lohnprozents vorgesehen. Weiter sollen ungerechte Besteuerungslücken geschlossen werden. Die verschiedenen Elemente des Stabilisierungsprogrammes will der Bundesrat dem Parlament gleichzeitig und rechtlich verknüpft in einem einzigen, referendumsfähigen Mantelerlass unterbreiten.

1. Juli 1998

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