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Das als Mantelerlass konzipierte Bundesgesetz enthält die verschiedenen Gesetzesänderungen, die zur Umsetzung des Entlastungsprogrammes notwendig sind. Im Zentrum steht dabei das Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes, das die Sparaufträge an den Bundesrat beinhaltet.
Mit dem EP 04, das im Übrigen auch die Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung umfasst, wird der Haushalt des Bundes 2006 um 1,1 Milliarden Franken entlastet. Für 2007 und 2008 enthält das EP 04 Entlastungen von je fast 2 Milliarden. Diese Entlastungen sind im Voranschlag 2006 und im Finanzplan 2007-2009 bereits enthalten.
Das EP 04 ist Bestandteil der kurzfristig wirkenden Massnahmen der bundesrätlichen Sanierungsstrategie. Mittel- bis langfristig sollen die Verwaltungsreform, die systematische Aufgabenüberprüfung gestützt auf ein Aufgabenportfolio sowie strukturelle Reformen in den einzelnen Aufgabengebieten für eine nachhaltige Finanzpolitik sorgen.