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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Armenien

Bern, 12.06.2006 - Ein Abkommen zwischen der Schweiz und Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist heute in Eriwan unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD sowie der entsprechenden schweizerischen Abkommenspolitik. Es wird mit einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu genehmigen.

Der Abkommenstext wird demnächst zusammen mit der Botschaft an die eidgenössischen Räte im Bundesblatt veröffentlicht werden.

Adresse für Rückfragen:

Silvia Frohofer, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 85 74.

Herausgeber:

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