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Um der im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäusserten Kritik Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat die so genannte Kombi-Lösung vor. Neben einer massvollen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs - 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdiensts bis zu einem Maximum von 12'500 Franken bei einem Minimalansatz von 7'600 Franken - soll zusätzlich ein Verheiratetenabzug in der Höhe von 2500 Franken pro Ehepaar in Form eines Sozialabzugs eingeführt werden. Damit wird sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, berücksichtigt, als auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdienerhaushalten ausgewogen zu gestalten.
Mit der Kombi-Lösung kann die Schlechterstellung gegenüber den Konkubinatspaaren für rund 160'000 der 240'000 betroffenen Zweiverdienerehepaare (66%) vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 80'000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung lediglich gemildert. Dank dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen den verheirateten Ein- und Zweiverdienerehepaaren in einem vertretbaren Rahmen.
Die Sofortmassnahmen sollen am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass sie für die Steuerzahlenden frühestens 2009 zum Tragen kommen und sich die anfallenden Mindereinnahmen erst im Jahr 2010 voll auswirken.
Aus der Neugestaltung und massvollen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs resultieren rund 325 Millionen Franken Mindereinnahmen. Die Einführung des Verheiratetenabzugs bewirkt Mindererträge in der gleichen Höhe. Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen führen somit im Finanzplanjahr 2010 zu insgesamt 650 Millionen Mindereinnahmen. Davon entfallen gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabengestaltung zwischen Bund und Kantonen (NFA) 540 Millionen auf den Bund (83%) und 110 Millionen auf die Kantone (17%). Die Mindererträge sollen gegenfinanziert werden. Hinsichtlich der Einnahmenseite kann davon ausgegangen werden, dass der Abbau der Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu einem verstärkten Anreiz für ein höheres Arbeitsangebot insbesondere von verheirateten Frauen führt. Dies wirkt sich positiv auf das Wachstum aus und generiert mittelfristig höhere Steuereinnahmen von bis zu 50 Millionen. Zusätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem eingeleiteten Programm "INSIEME" Mehrerträge von rund 50 Millionen generiert werden können. (Dieses Programm soll es der Eidg. Steuerverwaltung erlauben, der steigenden Komplexität und Mengenbewältigung im Steuerbereich gerecht zu werden und gleichzeitig Raum zu schaffen für effizientere Kontrollen.) Die verbleibenden 440 Millionen müssen ausgabenseitig kompensiert werden. Diese notwendigen Kompensationen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung.
Der Systementscheid zwischen gemeinsamer oder getrennter Besteuerung der Ehegatten soll in einem zweiten Schritt fallen. Der Bundesrat hat deshalb das EFD beauftragt, ihm einen Beschluss vorzulegen, der es dem Parlament ermöglicht, einen Grundsatzentscheid über die Individualbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung (z.B. mittels Splitting) zu fällen. Im Anschluss an diesen Richtungsentscheid des Parlaments kann das EFD die umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand nehmen und eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten.