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Der Bundesrat hat heute Kenntnis genommen vom Bericht zur Anhörung über die Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke. Diese hat das Eidgenössische Finanzdepartement vom 19. Oktober bis zum 23. Dezember 2005 bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Insgesamt sind 46 Stellungnahmen eingegangen. Zwölf Stellungnahmen reichten die angeschriebenen Organisationen ein. Die restlichen 34 Stellungnahmen haben mehrheitlich Privatpersonen eingereicht.
Vor allem die Konsumenten-, Gewerbe- und Detaillistenverbände haben sich deutlich gegen eine Abschaffung des Fünfrappenstückes gewandt. Sie befürchten u.a. einen Teuerungsschub im Niedrigpreissegment, eine Verteuerung der Briefpost und - etwas im Gegensatz zu den Teuerungsängsten - eine Margenerosion im Detailhandel.
Aufgrund der mehrheitlich negativen Stellungnahmen zu einer Abschaffung des Fünfrappenstückes hat der Bundesrat beschlossen, auf diese ursprünglich im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung (AVP) vorgelegte Massnahme zu verzichten.
Die dadurch wegfallenden Einsparungen von rund 300 000 Franken hat die swissmint (Eidg. Münzstätte) u.a. durch ein Kostensenkungsprogramm aufgefangen. Damit hat sie ihr AVP-Entlastungsziel trotzdem erreicht.
Den in der Anhörung ebenfalls unterbreiteten Verzicht auf das Einrappenstück haben bis auf die Schweizerische Numismatische Gesellschaft alle Anhörungsteilnehmer begrüsst. Der Einräppler hat heute nur noch eine symbolische Bedeutung. Im täglichen Zahlungsverkehr spielt er keine Rolle und wird meist nur noch als Glücksbringer oder zu Werbezwecken verwendet.
Für die Abschaffung sprechen einerseits die hohen Herstellkosten von rund 11 Rappen, andererseits hat die swissmint zunehmend Mühe, auf dem Markt die spezielle Bronze-Legierung zu beschaffen. So sind die Hersteller höchstens bereit, grosse Mengen zu schlechten Konditionen zu liefern, was die Lagerkapazitäten der swissmint übersteigt und die Produktion weiter verteuert. Die Umstellung der Produktion auf eine andere Legierung wäre demgegenüber mit hohen Entwicklungskosten verbunden. Für eine im Zahlungsverkehr unbedeutende Münze ist dies nicht zu rechtfertigen.
Der Einräppler wird per 1. Januar 2007 ausser Kurs gesetzt. Die Bevölkerung hat während zwei Jahren die Möglichkeit, bei der Schweizerischen Nationalbank, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post Einräppler zum Nennwert einzutauschen. Während weiteren 20 Jahren nimmt die Nationalbank die Münzen zum Umtausch entgegen. Selbstverständlich kann im bargeldlosen Zahlungsverkehr weiterhin rappengenau bezahlt werden. Ebenso können weiterhin alle Preise rappengenau angeschrieben und anschliessend gerundet werden. Dies ist im Übrigen bei Massengütern wie Benzin schon heute üblich.
Letztmals hat der Bundesrat vor 28 Jahren mit dem Zweirappenstück eine Münze ausser Kurs gesetzt.