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Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta in Kraft getreten

Bern, 11.07.2012 - Mit dem diplomatischen Notenaustausch vom 6. Juli 2012 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der Republik Malta gleichentags in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Malta insbesondere vereinbart, dass Dividenden- und Zinszahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften mit einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent am Kapital der zahlenden Gesellschaft von der Besteuerung an der Quelle befreit sind. Lizenzgebühren sind quellensteuerbefreit.

Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung ab dem 1. Januar 2013.

Adresse für Rückfragen:

Valentino Rosselli, Abteilung Steuern, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
+41 (0)31 324 90 91
valentino.rosselli@sif.admin.ch

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