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Am 31. Dezember 1953 hatten die Schweiz und Frankreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern abgeschlossen. Dieser Erlass entspricht nicht mehr der einschlägigen Vertragspolitik Frankreichs. Eine Revision war unumgänglich geworden.
Das Abkommen dürfte diesen Herbst, nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bei den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen, unterzeichnet werden. Dann werden auch die Einzelheiten zum Abkommen kommuniziert. Die Bestimmungen des revidierten Abkommens sollen spätestens per 1. Januar 2014 angewandt werden unter der Bedingung, dass die Parlamente beider Staaten die Vorlage gutheissen.