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Die Schweiz und Frankreich paraphieren eine Revision des Erbschaftssteuerabkommens

Bern, 09.07.2012 - Die Schweiz und Frankreich haben eine Revision des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern paraphiert. Die Revision, die in enger Zusammenarbeit und unter Beizug der Kantone erfolgte, ersetzt den Erlass aus dem Jahre 1953 und wird noch Gegenstand eines Anhörungsverfahren sein. Die Publikation des revidierten Abkommens erfolgt unmittelbar nach seiner Unterzeichnung. Zur Anwendung gelangt es spätestens am 1. Januar 2014.

Am 31. Dezember 1953 hatten die Schweiz und Frankreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern abgeschlossen. Dieser Erlass entspricht nicht mehr der einschlägigen Vertragspolitik Frankreichs. Eine Revision war unumgänglich geworden.

Das Abkommen dürfte diesen Herbst, nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bei den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen, unterzeichnet werden. Dann werden auch die Einzelheiten zum Abkommen kommuniziert. Die Bestimmungen des revidierten Abkommens  sollen spätestens per 1. Januar 2014 angewandt werden unter der Bedingung, dass die Parlamente beider Staaten die Vorlage gutheissen. 

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