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Die neue Kurzberichterstattung über die Zielerreichung der Unternehmen und Anstalten des Bundes, zu denen beispielsweise die Post, die Exportrisikoversicherung SERV oder das Nationalmuseum SNM zählen, markiert ein weiteres Etappenziel in der Standardisierung der eignerpolitischen Werkzeuge des Bundes. Gestützt auf das Bundesgesetz „über die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbständigten Einheiten", das die Eidgenössischen Räte am 17. Dezember 2010 beschlossen und der Bundesrat per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt hat, erfolgt die Berichterstattung ab Frühjahr 2012 (über das Geschäftsjahr 2011) in neuem Modus: Der Bundesrat berichtet dem Parlament flächendeckend und in einheitlichem Format über die Erreichung der strategischen Ziele der bundeseigenen Unternehmen und Anstalten. Er erfüllt damit eine wesentliche Voraussetzung, dass die eidgenössischen Räte und ihre Organe ihre Funktion der
parlamentarischen Oberaufsicht in der Eignerpolitik des Bundes ausüben können und bei Bedarf in der Lage sind, auf die Steuerung und Kontrolle Einfluss zu nehmen.