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Reorganisation der Informatik-Leistungserbringung des BIT für die ZAS

Bern, 28.03.2012 - Die Zentrale Ausgleichsstelle der Schweiz (ZAS) in Genf wird künftig ihre IKT- Leistungen im Bereich von Fachanwendungen für sich selbst erbringen. Zu diesem Zweck wird ein kostenneutraler Personaltransfer vom Lösungszentrum Genf des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur ZAS vorgenommen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Ausnahme von der Regel in der Bundesinformatikverordnung (BinfV) genehmigt, wonach pro Departement höchstens ein interner Leistungserbringer bestehen soll.

Die ZAS erbringt demnach ihre IKT-Leistungen (Informatik- und Telekommunikationstechnologie) im Bereich von Fachanwendungen künftig für sich selbst. Darüber hinaus kann sie in ihrem Fachbereich (Sozialversicherungen, insbesondere im Bereich der 1. Säule) IKT-Leistungen für Dritte erbringen, soweit dies einer effizienten Durchführung dieser Versicherungsleistungen dient. Die ZAS wird damit für bestimmte IKT-Leistungen zusätzlich zum BIT ein interner Leistungserbringer des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).

Die Lösung verfolgt das Ziel, die IKT-Weiterentwicklung der ZAS mit den besten Rahmenbedingungen für die verbleibenden Mitarbeitenden des BIT Genf zu kombinieren. Dabei kamen beide Verwaltungseinheiten gemeinsam zum Schluss, dass die organisatorische Integration von Spezialisten für Fachapplikationen vom BIT in die ZAS der beste und sozialverträglichste Weg ist, wogegen Standardleistungen insbesondere im Bereich Netze oder Büroautomation weiterhin beim BIT als Leistungserbringer bleiben sollen. Alternative Vorgehensweisen zur Sicherstellung der kontinuierlichen IKT-gestützten Leistungserbringung der ZAS wurden als weniger sozialverträglich eingeschätzt und deshalb verworfen. Der Transfer der rund 40 Mitarbeitenden ist auf den 1. Mai 2012 geplant. Für Personen, die nicht in die ZAS transferiert werden können, wird nach einer sozialverträglichen Lösung gesucht.

Die in Genf getroffene Lösung bildet eine Ausnahme von dem in der BinfV verankerten Grundsatz, dass es pro Departement maximal einen internen IKT-Leistungserbringer gibt. Da noch in weiteren Departementen einzelne Verwaltungseinheiten eigene Leistungserbringung betreiben, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm eine Gesamtschau der IKT-Leistungserbringer der Bundesverwaltung zu unterbreiten.

Adresse für Rückfragen:

Roland Meier, Mediensprecher EFD
+41 31 322 60 86, roland.meier@gs-efd.admin.ch

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Der Bundesrat
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