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Bundesrat befürwortet Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Bern, 30.09.2005 - Die radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) gehört zu den steuerpolitischen Zielen des Bundesrates. Diese umfasst auch die Einführung eines Einheitssteuersatzes für alle steuerbaren Umsätze. Damit die Beherbergungsbranche innerhalb kurzer Zeit nicht zweimal mit Änderungen des MWST-Sondersatzes administrativ belastet wird, ist der Bundesrat bereit, diesen maximal bis Ende 2010 zu verlängern. Dies hält er in seiner heutigen Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) fest.

In einem Bericht zu einer Kommissionsinitiative vom 6. September 2005 hatte die WAK-S eine erneute Verlängerung des Sondersteuersatzes für Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent bis Ende Dezember 2010 gefordert.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er eine radikale Vereinfachung der MWST anstrebt. Dafür stünden zwei Massnahmen im Vordergrund: die Einführung eines Einheitssteuersatzes für alle steuerbaren Umsätze sowie die Abschaffung grundsätzlich sämtlicher in Artikel 18 des MWST-Gesetzes enthaltenen Steuerausnahmen. Da mit der Einführung einer solchermassen ausgestalteten idealen MWST der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ohnehin abgeschafft würde, soll die Beherbergungsbranche nicht zweimal innert weniger Jahre mit einer MWST-Satzänderung belastet werden. Durch eine nochmalige Verlängerung bis maximal Ende 2010 könne ein solcher zusätzlicher administrativer Aufwand für die Hotelbetriebe vermieden werden.

Adresse für Rückfragen:

Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40

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