Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er eine radikale Vereinfachung der MWST anstrebt. Dafür stünden zwei Massnahmen im Vordergrund: die Einführung eines Einheitssteuersatzes für alle steuerbaren Umsätze sowie die Abschaffung grundsätzlich sämtlicher in Artikel 18 des MWST-Gesetzes enthaltenen Steuerausnahmen. Da mit der Einführung einer solchermassen ausgestalteten idealen MWST der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ohnehin abgeschafft würde, soll die Beherbergungsbranche nicht zweimal innert weniger Jahre mit einer MWST-Satzänderung belastet werden. Durch eine nochmalige Verlängerung bis maximal Ende 2010 könne ein solcher zusätzlicher administrativer Aufwand für die Hotelbetriebe vermieden werden.