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Wer in der Schweiz die Autobahn oder eine Schnellstrasse benützt, muss dafür eine Vignette besitzen. Sie kostet 40 Franken für ein Jahr und ist bei Motorfahrzeugen auf die Windschutzscheibe, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben. Die bei Missbräuchen vorgesehenen Massnahmen werden verschärft. So wird die Busse für das Fahren ohne Vignette von 100 auf 200 Franken erhöht. Neu kann der Zoll die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstössen privaten Organisationen übertragen. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem schweizerischen Strafrecht geahndet werden.
Das vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedete Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) und die entsprechende Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) treten mit dem Vignettenjahrgangswechsel 2011/2012 auf den 1. Dezember 2011 in Kraft.
Die Inkraftsetzung des NSAG und der NSAV steht nicht im Zusammenhang mit der vom Bundesrat bis zum 8. Juli 2011 durchgeführten Vernehmlassung über die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetztes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (vorgeschlagene Erhöhung der Jahresvignette auf 100 Franken mit gleichzeitiger Einführung einer Zweimonatsvignette zu 40 Franken).