Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

zur Druckversion Drucken | Teilen: Icon Facebook Icon Twitter Icon Google+ Icon LinkedIn 


Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft

Bern, 24.08.2011 - Der Bundesrat hat heute entschieden, das vom Parlament im letzten Jahr verabschiedete Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) und die entsprechende Verordnung auf den 1. Dezember 2011 in Kraft zu setzen. Die Autobahnvignette kostet wie bisher 40 Franken pro Jahr. Der Bussenbetrag wird auf 200 Franken verdoppelt.

Wer in der Schweiz die Autobahn oder eine Schnellstrasse benützt, muss dafür eine Vignette besitzen. Sie kostet 40 Franken für ein Jahr und ist bei Motorfahrzeugen auf die Windschutzscheibe, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben. Die bei Missbräuchen vorgesehenen Massnahmen werden verschärft. So wird die Busse für das Fahren ohne Vignette von 100 auf 200 Franken erhöht. Neu kann der Zoll die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstössen privaten Organisationen übertragen. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem schweizerischen Strafrecht geahndet werden.

Das vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedete Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) und die entsprechende Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) treten mit dem Vignettenjahrgangswechsel 2011/2012 auf den 1. Dezember 2011 in Kraft.

Die Inkraftsetzung des NSAG und der NSAV steht nicht im Zusammenhang mit der vom Bundesrat bis zum 8. Juli 2011 durchgeführten Vernehmlassung über die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetztes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (vorgeschlagene Erhöhung der Jahresvignette auf 100 Franken mit gleichzeitiger Einführung einer Zweimonatsvignette zu 40 Franken).

Adresse für Rückfragen:

Michael Hofer,
Oberzolldirektion,
+41 31 324 56 52,
michael.hofer@ezv.admin.ch

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch
Volltextsuche

Dateianhänge:
Zusätzliche Verweise:

Folgen Sie uns: Icon Facebook 

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
info@gs-efd.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00467/index.html?lang=de