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In Erfüllung eines Postulats aus dem Ständerat (09.4045) hat der Bundesrat heute seinen Bericht "Optionen für die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken" (European Systemic Risk Board, ESRB) verabschiedet. Er spricht sich darin für eine informelle Kontaktpflege mit dem ESRB aus, die primär von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wahrgenommen wird. Die Schweiz kann so ihre Einschätzung zur Finanzstabilität einbringen und ihrerseits Einblicke in die Einschätzung des ESRB erhalten. Eine fallweise Beteiligung sollte dann geprüft werden, wenn die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit des ESRB mit Drittländern erarbeitet sind. Eine darüber hinaus gehende Einbindung in die Arbeiten des ESRB ist hingegen nach Auffassung des Bundesrats gegenwärtig weder möglich noch anzustreben. Eine Mitgliedschaft würde die SNB an potentiell weitrechende Informationspflichten binden und einer Rechenschaftspflicht gegenüber den Organen der EU unterwerfen. Die Schweiz wird sich hingegen weiterhin intensiv in die Arbeiten der internationalen Gremien zur Finanzstabilität einbringen.
Der ESRB wurde im Zuge der Reform des Finanzaufsichtssystems der EU errichtet. Er analysiert seit Januar 2011 Risiken, die das europäische Finanzsystem bedrohen könnten, und gibt Empfehlungen zur Begrenzung dieser Risiken heraus.