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Erwirbt ein Aktionär mindestens ein Drittel der Stimmrechte einer börsenkotierten Firma, muss er ein öffentliches Angebot zum Kauf aller übrigen Aktien machen. Dabei darf der öffentliche Angebotspreis gemäss Börsengesetz tiefer liegen als der vorher mit den Hauptaktionären vereinbarte Aktienpreis. Diese sogenannte Kontrollprämie soll nach dem Vorschlag der Übernahmekommission abgeschafft werden, da sie dem Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre widerspreche und im europäischen Vergleich unüblich sei. Die Übernahmekommission ist eine Bundesbehörde, welche die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote überprüft.
Um beurteilen zu können, ob ein öffentliches Interesse an einer entsprechenden Änderung des Börsengesetzes (Art. 32 Abs. 4) besteht und ob diese in die laufende Revision des Börsengesetzes aufgenommen werden sollte, führt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen bis am 24. Februar 2011 eine Anhörung der interessierten Kreise durch.