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Die Bundesverwaltung ist auf gut qualifiziertes Personal angewiesen. Durch den demografischen Wandel wird das verfügbare Personal auf dem Arbeitsmarkt künftig knapper. Dies führt zu einem stärkeren Wettbewerb unter den Arbeitgebern und macht es zusehends schwieriger, gut qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Die Bundesverwaltung fängt diese Entwicklung auf, indem sie ihre Bedingungen für Mitarbeitende mit Kindern verbessert und den Mitarbeitenden im Pensionsalter einen flexibleren Übergang in die Pensionierung ermöglicht.
Mitarbeitende mit Kindern unterstützen
Der Bundesrat harmonisiert die finanzielle Unterstützung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung. Neu werden die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung sowie die Höhe der Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung innerhalb der Bundesverwaltung einheitlich geregelt. Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung beteiligt sich, abhängig vom Haushaltseinkommen, im Umfang von 50 bis 100 Prozent an den Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung der Mitarbeitenden.
Der Bundesrat trägt mit der Harmonisierung dazu bei, dass Mitarbeitende der Bundesverwaltung Familie und Beruf besser vereinbaren können. Damit will er vermehrt berufstätige Eltern als künftige Mitarbeitende gewinnen, um dieses Potential noch besser zu nutzen. Er setzt mit der Vereinheitlichung der familienergänzenden Kinderbetreuung zudem eine weitere bundesweite Massnahme aus der Personalbefragung 2009 um.
Flexiblen Altersrücktritt ermöglichen
Damit ältere Mitarbeitende den Übertritt in die Pensionierung ihrer individuellen Situation besser anpassen können, sieht der Bundesrat flexiblere Lösungen als bisher vor. Mit dem flexibleren Altersrücktritt entfällt eine wichtige Hemmschwelle für die Weiterarbeit über das Pensionsalter hinaus. Denn nur mit Lösungen für einen abgestuften Übergang in die Pensionierung gelingt es den Arbeitgebern, ältere Mitarbeitende tendenziell länger im Berufsleben zu halten.
Mitarbeitende der Bundesverwaltung können nach vollendetem 58. Altersjahr ihr Arbeitspensum um maximal 50 Prozent reduzieren, ihre Vorsorge gleichzeitig aber im Umfang des bisherigen versicherten Verdienstes weiterführen - dies ganz oder teilweise bis zum vollendeten 65. Altersjahr. Dies ermöglicht eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die freiwillige Weiterführung der Vorsorge tragen dabei die Mitarbeitenden. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch die Einschränkungen für die Weiterarbeit über das ordentliche Rücktrittsalter (65 Jahre bei den Männern, 64 Jahre bei den Frauen) hinaus aufgehoben. So können die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und des Arbeitgebers sowie die individuellen Gegebenheiten noch besser berücksichtigt werden.