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Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit über zwei Dutzend Staaten entsprechende Verhandlungen abgeschlossen. Dabei konnte die Schweiz auch verschiedene Vorteile für die Wirtschaft aushandeln, beispielsweise Quellensteuerreduktionen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen oder die Einführung einer Schiedsgerichtsklausel. Zudem konnten steuerliche Diskriminierungen vermieden bzw. abgebaut werden. Diese Politik wird fortgesetzt, und weitere Verhandlungen mit wichtigen Ländern sind vorgesehen.
Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Singapur ist vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.
Die ersten zehn DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel wurden von National- und Ständerat in der vergangenen Sommersession genehmigt. Den eidgenössischen Räten werden schrittweise weitere inzwischen unterzeichnete DBA zur Genehmigung vorgelegt.