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Beitritt Kasachstans zur schweizerischen Stimmrechtsgruppe in IWF und Weltbank besiegelt

Bern, 03.09.2010 - Die zentralasiatische Republik Kasachstan tritt der schweizerischen Stimmrechtsgruppe im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Weltbank bei. Dies haben die beiden Länder in einem Memorandum of Understanding vereinbart. Zudem haben Bundesrat Hans-Rudolf Merz und sein kasachischer Amtskollege, Finanzminister Bolat Zhamishev, ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet.

Die Unterzeichnung der beiden Dokumente erfolgte anlässlich des zweitägigen Arbeitsbesuchs von Bundesrat Hans-Rudolf Merz in der kasachischen Hauptstadt Astana, der heute zu Ende ging.

Das Memorandum of Understanding regelt die Zusammenarbeit der beiden Staaten in der schweizerischen Stimmrechtsgruppe im IWF und in der Weltbank. Der Bundesrat hatte sich am 20. Juli 2010 für den Beitritt Kasachstans in die schweizerische Stimmrechtsgruppe ausgesprochen. Der Stimmrechtsgruppe gehören bereits Aserbaidschan, Kirgisien, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan an.

Mit dem neuen Mitglied Kasachstan wird sich die schweizerische Stimmrechtsgruppe noch ausgeprägter mit ihrem geografischem und thematischem Fokus auf die zentralasiatischen Länder profilieren können. Der Beitritt Kasachstans führt zudem zu einer Stärkung der Stimmrechtsgruppe in der laufenden Stimmrechtsreform in den Bretton-Woods-Institutionen. Formell wird der Übertritt bei den im Herbst stattfindenden Wahlen der Exekutivdirektoren von IWF und Weltbank vollzogen.

DBA nach OECD-Standard

Finanzminister Hans-Rudolf Merz und sein kasachischer Amtskollege Bolat Zhamishev unterzeichneten in Astana zudem ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Das Abkommen ist für die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen von Vorteil.

Mit dem Änderungsprotokoll werden Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbanken gegenüber dem geltenden DBA neu an der Quelle von der Steuer befreit. Das revidierte DBA enthält auch eine Schiedsgerichtsklausel. Zudem strich Kasachstan die Schweiz von ihrer Liste der Länder mit ungenügendem Informationsaustausch in Steuerfragen. Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit werden dadurch steuerlich nicht mehr benachteiligt.

Adresse für Rückfragen:

Daniel Saameli, Mediensprecher EFD, 031 324 14 07

Für Fragen zum DBA: Martin Hess, Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung für Internationales, Tel. 031 322 71 58

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