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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012-13

Bern, 01.09.2010 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Konsolidierungsprogramm für die Jahre 2012-13 (KOP 12/13) verabschiedet. Es entlastet den Bundeshaushalt um rund 1,6 Milliarden jährlich. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Meilensteine für die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung festgelegt.

Um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu halten, hat der Bundesrat am 24. Juni 2010 zusammen mit dem Voranschlag für das Jahr 2011 Konsolidierungsmassnahmen im Umfang von jährlich rund 1,6 Milliarden beschlossen.

Obwohl sich die finanzpolitischen Perspektiven gegenüber dem letztjährigen Finanzplan deutlich aufgehellt haben, würden die Finanzplanjahre ohne Konsolidierungsprogramm strukturelle Defizite in der Grössenordnung von gut 2 Milliarden aufweisen. Das ist im Wesentlichen auf die beschlossenen Steuerreformen (MWST, Entlastungen für Familien mit Kindern, jährlicher Ausgleich der kalten Progression) zurückzuführen. Diese bewirken zwar mittelfristig positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte, schlagen sich aber im Finanzplan mit Einnahmeneinbussen in der Grössenordnung von 1,6 Milliarden pro Jahr nieder. Mit dem Konsolidierungsprogramm werden die Ausgaben der veränderten Einnahmensituation angepasst, wie es die Schuldenbremse verlangt.

Wie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 setzt auch das KOP 12/13 im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an. Es besteht aus sechs Massnahmenpaketen und führt zu einer Entlastungswirkung von 1,7 Milliarden (2012) bzw. 1,6 Milliarden (2013) (Details vgl. Beilage 1 und Rohstoff). 

Auch nach Umsetzung des KOP 12/13 weist der Finanzplan strukturelle Defizite in der Grössenordnung von 100 bis 400 Millionen aus. Das ist vor allem auf den Grundsatzentscheid des Parlaments zurückzuführen, den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen auf 0,5 Prozent zu erhöhen. Hinzu kommt, dass die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse verlangt, dass die geplanten ausserordentlichen Ausgaben in Zusammenhang mit der Pensionskasse SBB (1,148 Mrd.) und der erneuten Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds (850 Mio.) mit strukturellen Überschüssen kompensiert werden müssen. Entsprechend erhöht sich der Bereinigungsbedarf auf jährlich 400 bis 700 Millionen.  An dem heute verabschiedeten Konsolidierungsprogramm sind deshalb keine Abstriche möglich.

Zusammen mit dem KOP 12/13 hat der Bundesrat je eine Ergänzung zum Bundespersonalgesetz sowie zum PUBLICA-Gesetz verabschiedet. Die Ergänzungen sollen die elektronische Führung von Bewerbungs- und Personaldossiers sowie eine risikogerechtere Anlagestrategie für PUBLICA-Vermögen ermöglichen.

Verschiedene Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bedingen keine oder nur geringfügige Gesetzesänderungen und werden dem Parlament deshalb im Rahmen des KOP 12/13 unterbreitet. Grössere Reformen, unter anderem in den Bereichen Altersversicherung, Verkehr und Landesverteidigung werden von den zuständigen Departementen in separaten Vorlagen nach individuellem Zeitplan vorangetrieben. Parallel zum KOP 12/13 hat der Bundesrat auch einen Bericht über die Umsetzungsplanung dieser längerfristigen Reformen in die Vernehmlassung gegeben. Vor dem Hintergrund des breiten Spektrums an Stellungnahmen verzichtet der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt auf Änderungen am Reformpaket. Dieses soll nun weiter konkretisiert werden. Dazu hat der Bundesrat für jede der Massnahmen die wichtigsten Meilensteine in einer aktualisierten Umsetzungsplanung zusammengefasst (Beilage 2). Zusammen mit den Massnahmen aus dem KOP 12/13 ergeben sich ab 2015 jährliche Haushaltverbesserungen in der Grössenordnung von 2,8 Milliarden.

Dateianhänge:

Rohstoff: "Konsolidierungsprogramm 2012-2013 für den Bundeshaushalt sowie Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (KOP 12/13)" (pdf, 42kb)

Adresse für Rückfragen:

Konsolidierungsprogramm und Aufgabenüberprüfung:
Marianne Widmer, Sektionsleiterin, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09

Revision BPG und PUBLICA-Gesetz:
Barbara Schaerer, Direktorin EPA, Tel. 031 322 62 01

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