Microsoft Vergabe: Bund sieht sich bestätigt
Bern, 06.07.2010 - Beschwerde gegen Microsoft Vergabe: Das Bundesverwaltungsgericht beschliesst Nichteintreten auf die Beschwerde mehrerer OSS-Anbieter gegen die freihändige Vergabe von Leistungen an Microsoft zur Aufrechterhaltung und Weiterführung der bestehenden Büroautomation des Bundes.
Das BBL hat als zentrale Beschaffungsstelle für die Bundesverwaltung am 1. Mai 2009 in einem freihändigen Vergabeverfahren Leistungen zur Aufrechterhaltung und Weiterführung der bestehenden Büroautomation bei Microsoft beschafft, wogegen mehrere OSS-Anbieter Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass auf die Beschwerde mangels Legitimation der Beschwerdeführenden nicht eingetreten werden kann. Insbesondere sah sich das Bundesverwaltungsgericht als nicht zuständig an, in die Informatikstrategie des Bundes einzugreifen. Überdies sei es Sache der Vergabestelle, den Beschaffungsgegenstand aufgrund ihrer Bedürfnisse zu definieren.
Das BBL sieht sich dadurch in seinem rechtskonformen Vorgehen bestätigt und nimmt diesen Entscheid mit Befriedigung zur Kenntnis. Der Entscheid bedeutet für die Informatik des Bundes die Weiterführung und Konsolidierung ihrer bisherigen Bemühungen für eine angemessene, moderne, wirtschaftliche und effiziente Büroautomation.
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